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Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät I

Anfertigung der Dissertation und Promotionsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Promotionsordnung keine kumulativen Dissertationen zulässt (§ 6 Abs. 1).

Schon vor dem Zusammenschreiben Ihrer Forschungsergebnisse sollten Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren, der anschließenden Veröffentlichungspflicht nachzukommen (§ 14). Die kostengünstige Variante der elektronischen Publikation verlangt von vornherein die Verwendung einer besonderen Dokumentvorlage für die Dissertation (siehe: www.edoc.hu-berlin.de ).

  • Haben Sie schließlich Ihre Dissertationsschrift fertiggestellt, reichen Sie diese mit den in  § 5 Abs. 2 der Promotionsordnung vom 01.09.2005 bzw. in § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung vom 06.07.2009 bzw. in § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung vom 27.06.2012 im Promotionsbüro der Fakultät ein und stellen den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Dieser Antrag kann frühestens 6 Monate nach Zulassung zum Promotionsverfahren gestellt werden.
     
  • Für Doktoranden, die Ihre Promotion bis zum 30.08.2005 an der Fakultät angemeldet haben, gilt noch die alte Promotionsordnung vom 01.10.2002. Sie stellen mit Einreichen der Dissertation den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren.
     
  • Für die Verfahrensdauer müssen Sie gemäß Promotionsordnung etwa 3 bis 4 Monate einplanen.