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Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät II

Philosophische Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin

 

Postanschrift

Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät II
Unter den Linden 6
D - 10099 Berlin

 

Sitz des Dekanats

Universitätsgebäude am Hegelplatz
Dorotheenstraße 24, Haus 3, Raum 3.202
Berlin-Mitte

Telefon: +49-30-2093 9604
Telefax: +49-30-2093 9601

 

Bei Anfragen zum Studium an der Philosophischen Fakultät II klicken Sie bitte
auf den Link "Lehre und Studium"!

 

Aktuell

 

Das Familienbüro der Humboldt-Universität zu Berlin - die zentrale Anlaufstelle für alle Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf

und Familie bzw. Studium und Familie
Mit der Erlangung des Zertifikats „audit familiengerechte hochschule“ 2009 hat sich unsere Universität zur Verbesserung der
Familienfreundlichkeit für Ihre Beschäftigten und Studierenden verpflichtet. Daher wurde als zentrale Anlaufstelle für alle Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Studium und Familie das Familienbüro eingerichtet.  Auf den Webseiten des Familienbüros sind viele relevante Informationen sowie Hinweise zu Veranstaltungen dazu zu finden.
 

Ringvorlesung: Autobiographische Praktiken/Autobiographisches Wissen
Die Arbeitsgruppe "Auto/biographische Praktiken und Auto/biographisches Wissen" der PhilFak I und II veranstaltet in diesem Semester eine Ringvorlesung. Sie findet ab 2. November jeweils am Mittwoch um 18 Uhr (c.t.) in Raum I.601 in der Dorotheenstraße 24 (Seminargebäude) statt (im Dezember finden keine Vorträge statt). Nähere Informationen und das Programm finden Sie auf der Webseite des Instituts für Anglistik und Amerikanistik.

 


Moodle-Kurs "Forschungsplattform"
Als Alternative zur zentralen Forschungsdatenbank laufender Drittmittelprojekte hat das Dekanat eine Forschungsplattform eingerichtet, die als Ideenwerkstatt der Philosophischen Fakultät II fungieren und die innerfakultäre Kohäsion stärken soll. Da die Kolleginnen und Kollegen hier Ideen für künftige Verbundsforschungen einstellen und diskutieren, ist die Forschungsplattform passwortgeschützt.


Anwesenheitskontrollen finden nicht mehr statt
Die dritte Änderung der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) ist beschlossen worden (AMB 39/2010): Anwesenheitskontrollen finden nicht mehr statt! Dennoch bedarf es weiterhin einer Unterschrift der Lehrenden auf dem entsprechenden Formular 'Arbeitsnachweis' (vorher Lehrveranstaltungsnachweis, zu finden wie vorher bei den Formularen des jeweiligen Studiengangs). Dieser Arbeitsnachweis soll belegen, dass die erforderlichen Leistungen in den seminaristischen Veranstaltungen erbracht wurden. Vorlesungen bescheinigen sich die Studierenden nach wie vor selbst.
Alle Leistungsanforderungen wie Referate, Protokolle o. Ä. müssen zu Beginn des Semesters den Studierenden in aller Deutlichkeit bekanntgegeben werden, damit bereits zu Beginn der Veranstaltung die Studierenden verlässlich wissen, welche Leistungen für die Unterschrift der oder des Lehrenden vom Studierenden zu erbringen sind.
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2010 sich auf diese Verfahrensweise verständigt.
Die in der ASSP verankerte Anwesenheitspflicht von 75 % bleibt bestehen.

 

Selbstständigkeitserklärung
Ab sofort gibt es an der Philosophischen Fakultät II eine verbindliche Erklärung, dass Haus- und Abschlussarbeiten selbstständig angefertigt worden sind. Sie finden sie hier und auch bei den Formularen Ihres Studiengangs.