Habilitationsschrift
Form der Habilitationsschrift |
Gemäß § 2 Abs. 1 der Habilitationsordnung (HabilO) haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Habilitationsschrift zu verfassen. Bitte fügen Sie eine Zusammenfassung auf Deutsch bei, wenn Sie Ihre schriftliche Habilitationsleistung auf Englisch oder in einer anderen Sprache verfasst haben. |
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Darlegung des eigenen und des Anteils der Mitautor:innen |
Bei schriftlichen Habilitationsleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 HabilO, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler:innen entstanden sind, muss Ihr Anteil eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Sie sind daher verpflichtet, den eigenen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen. |
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Veröffentlichung |
In der Habilitationsordnung finden Sie verschiedene Möglichkeiten zur Veröffentlichung in der Universitätsbibliothek (§ 14 HabilO). Falls Sie eine elektronische Publikation erwägen, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit der Universitätsbibliothek auf bzw. informieren Sie sich auf deren Webseiten: http://edoc.hu-berlin.de/e_autoren/. |
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Rechtliche Fragen |
Bitte klären Sie alle rechtlichen Fragen selbständig, die im Zusammenhang mit der Habilitationsschrift bzw. den Publikationen stehen, die Teil Ihrer Habilitationsschrift sind. Eine rechtliche Beratung durch das Dekanat erfolgt nicht. |