Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre


Allgemeines

Das Berliner Hochschulgesetz sieht vor, dass Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) vorrangig von Hochschullehrer:innen begutachtet werden (gemäß § 32 Abs. 3 BerlHG).
In begründeten Ausnahmefällen können auch hauptamtlich Lehrende, die nicht habilitiert sind, zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre berechtigt werden (gemäß § 110 Abs. 3 BerlHG).

Hauptamtlich Lehrende, die zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre berechtigt worden sind, können Abschlussarbeiten betreuen und begutachten. Ohne die Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre ist die Gutachter:innentätigkeit für Abschlussarbeiten ausgeschlossen. Die Abnahme von Modulabschlussprüfungen für eigene Lehrveranstaltungen ist davon unberührt.

 

Für eine inhaltliche Beratung und für Fragen zur Integration der Gutachter:innentätigkeit für Abschlussarbeiten in der akademischen Laufbahn stehen die Vertreter:innen des wissenschaftlichen Mittelbaus des Fakultätsrats zur Verfügung.  

 

Kriterien und Antragserfordernisse

Die Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre wird vom Fakultätsrat auf Antrag der hauptamtlichen Lehrperson verliehen, die Abschlussarbeiten begutachten möchte.

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2015 Fakultätsstandards zur Erteilung der Berechtigung zur selbstständigen Lehre und zur Bestellung von Prüfer*innen beschlossen.

In seiner Sitzung am 14. Februar 2024 hat der Fakultätsrat Kriterien für die Entscheidung über die Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät sowie Antragserfordernisse beschlossen. Den Beschluss des Fakultätsrats im Wortlaut finden Sie hier.

 

Informationen zum Antragsverfahren

Anträge auf Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre, die die Antragserfordernisse erfüllen, müssen bitte bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Fakultätsrates, in der der Antrag behandelt werden soll, im Bereich Studium und Lehre eingereicht werden. Die Termine der Fakultätsratssitzungen sind hier aufgeführt.

Der Bereich Studium und Lehre sichtet die eingegangenen Anträge und weist im Bedarfsfall auf eventuelle Unklarheiten bzw. offene Fragen hin.

Der Bereich Studium und Lehre meldet im Anschluss den entsprechenden Tagesordnungspunkt für die (nächstmögliche) Sitzung des Fakultätsrates an und bereitet die notwendigen Unterlagen für die Sitzung des Fakultätsrates vor.

Sobald die Beschlussprotokolle dem Bereich Studium und Lehre vorliegen, werden die Antragssteller*innen sowie die*der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses und das zuständige Prüfungsbüro über das Ergebnis der Besprechung im Fakultätsrat informiert.

 

Ansprechpartner:

Eric Stephan

E-Mail: stephaer(at)hu-berlin.de
Sitz: Dorotheenstraße 26, Raum 405
Postanschrift: Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Telefon: 030 2093-66166