Zulassung
Muss ich ein Exposé einreichen?
Was ist, wenn ich meine Regelbearbeitungszeit überschreite?
Wann muss der/die Zweitbetreuer/in den Antrag auf Zulassung unterschreiben?
Muss ich ein Exposé einreichen?
Nicht für die Antragstellung selbst (Ausnahme: Fast-Track-Promotionsverfahren). Jedoch kann es sein, dass ihr/e Erstbetreuer/in ein Exposé sehen möchte.
Was ist, wenn ich meine Regelbearbeitungszeit überschreite?
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit ist möglich, wenn Ihre/r Erstbetreuer/in und der zuständige Prüfungsausschuss einer Verlängerung zustimmen. Dafür ist eine Antragstellung erforderlich. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Wann muss der/die Zweitbetreuer/in den Antrag auf Zulassung unterschreiben?
Spätestens nach 12 Monaten. Er unterschreibt am besten auf der Betreuungsvereinbarung und eine Kopie wird sodann zu den Akten genommen.
TBC