Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Krankmeldung für Prüfungen

Erscheinen Sie trotz Anmeldung und Zulassung nicht zu einem Prüfungstermin oder überschreiten Sie eine Bearbeitungszeit, ist die Prüfung nicht bestanden. Dies gilt nicht, wenn Sie unverzüglich den Rücktritt von der Prüfung erklären und einen wichtigen Rücktrittsgrund glaubhaft machen. Im Falle von Krankheit hat die Glaubhaftmachung durch ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu erfolgen. Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung, sein.

Bitte senden Sie das Attest zusammen mit dem vollständig ausgefüllte Formular zur Krankmeldung unverzüglich als Scan per Mail an das zuständige Prüfungsbüro.

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Krankheit eine attestierte Prüfungsunfähigkeit vorliegen muss (keine Arbeitsunfähigkeit!).

Wird der Rücktrittsgrund anerkannt, gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt.

Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.