Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (§ 36 Absatz 1 BerlHG). Mit dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird vom erweiterten Fakultätsrat die Lehrbefähigung zuerkannt. Mit der Habilitation wird im Land Berlin kein akademischer Grad verliehen.
Aktuelle Habilitationsordnung
Habilitationsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät (20/2016) vom 21. März 2016
Kontakt
- Dr. Susanne Pocai
Tel.: +49 30 2093-46308
- Bitte reichen Sie Ihre Habilitationsschrift sowie die Antragsunterlagen vorab als E-Mail-Anhang getrennt, in jeweils einer PDF ein.
- Auch die Unterlagen zur Anmeldung der Habilitationsabsicht benötigen wir vorab als PDF.
- Ihre Unterlagen in Papierform senden Sie bitte an nebenstehende Adresse.
Postanschrift
- Humboldt-Universität zu Berlin
Lebenswissenschaftliche Fakultät
Fakultätsverwaltung
Akademische Angelegenheiten
Dr. Susanne Pocai
Unter den Linden 6
10099 Berlin