Rechtliche und administrative Grundlagen
Berliner Hochschulgesetz
- § 99 Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
- § 100 Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen
- § 101 Berufung von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen
- § 102a Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
- § 102b Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
- § 102c Tenure-Track
Landesbeamtengesetz Berlin
Berufungssatzung
Einzureichende Unterlagen
Jedes Berufungsverfahren hat unterschiedliche Voraussetzungen. Folgende Unterlagen sind aber für jedes Verfahren notwendig:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse und Urkunden
- Übersicht über Lehrveranstaltungen
- Liste der Publikationen
Verdienstmöglichkeiten und Gehalt
Der Deutsche Hochschulverband informiert über Verdienstmöglichkeiten und Gehalt. Rechtliche Grundlagen entnehmen Sie bitte dem Landesbesoldungsgesetz.
Das endgültige Gehalt ist Gegenstand der Berufungsverhandlung.
Die W1-/W2-/W3-Professur