Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Symposien von Promovierenden für Promovierende

Das Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften unterstützt mit seinen Angeboten sowohl die fachliche und überfachliche Weiterbildung, wie auch die Vernetzung aller Promovierenden an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät.

Zur Stärkung des wissenschaftlichen Austauschs der Promovierenden unserer Fakultät fördert das Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften von Promovierenden selbst organisierte Symposien mit bis zu 3.000 € pro Symposium.

 

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

 

Welche Symposien werden gefördert?

Die geplanten Symposien sollten von hoher wissenschaftlicher Qualität sein und ein breites Interesse unter Promovierenden, Postdocs, Dozentinnen/ Professorinnen und Dozenten/ Professoren in den an unserer Fakultät vertretenen Disziplinen finden. Idealerweise fördern die Symposien durch ihre interdisziplinäre Ausrichtung die weitere Vernetzung der Institute unserer Fakultät. Denkbar ist auch eine wissenschaftliche Vernetzung über die Fakultätsgrenzen hinweg mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin und darüber hinaus. Essentiell für die zu fördernden Symposien ist eine sehr starke Beteiligung von Promovierenden sowohl bei der Organisation des Symposiums, wie auch mit eigenen Vortrags- und/ oder Posterbeiträgen im Symposium. Außerdem können Gastsprecher/innen eingeladen werden, die den wissenschaftlichen Austausch während des Symposiums durch ihre Beiträge anregen. Das Format der zu fördernden Symposien sollte umfassenden Raum für vielfältige Diskussionen bieten.

 

Was wird gefördert?
  • Reise- und Unterkunftskosten von Gastsprecher/innen
  • Kosten für übliche Verbrauchsmaterialien zur Durchführung der Symposien
  • Weitere Aufwendungen zur Organisation der Symposien (z.B. Druckkosten für Plakate etc.)
  • Bewirtungskosten (bis zu einer maximalen Höhe von 5% der Gesamtfördersumme und im Rahmen der Regelungen zur Erstattung von Bewirtungskosten aus Drittmitteln vom 01.03.2004)

 

Was wird nicht gefördert?
  • Reise- und Unterkunftskosten von Promovierenden
  • Honorare für Gastsprecher/innen
  • Kosten für ein Rahmenprogramm

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle an unserer Fakultät zugelassenen Promovierenden. Idealerweise handelt es sich bei den Antragstellenden für ein Symposium um eine Gruppe von Promovierenden aus einem oder mehreren Instituten unserer Fakultät. Ein Promovend sollte als Hauptantragsteller/in und Ansprechpartner/in fungieren; weitere Beteiligte sind Co-Antragstellende. Auch an unserer Fakultät zugelassene Promovierende aus anderen (außeruniversitären) Einrichtungen bzw. aus strukturierten Promotionsprogrammen können sich bei der Antragstellung beteiligen. Eine Zusammenarbeit zwischen Promovierenden aus unterschiedlichen Disziplinen, Institutionen bzw. Programmen wird ausdrücklich begrüßt, ist jedoch nicht ein ausschließliches Bewertungskriterium.

 

Hinweise zur Antragstellung

Im Antrag sollten die Antragstellenden das geplante Symposium auf mindestens zwei und höchstens vier Seiten vorstellen und dabei auf folgende Aspekte eingehen:

  • Fragestellung und fachlicher Kontext des geplanten Symposiums
  • Interdisziplinarität, Beitrag des Symposiums zur Vernetzung innerhalb der Fakultät bzw. innerhalb des Graduiertenzentrums
  • Besondere Formate innerhalb der Veranstaltung, die den Austausch und die Vernetzung fördern
  • Klärung des Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreises (Nur HU-interne Teilnehmende? Externe aus Berlin oder darüber hinaus?)
  • Vorgeschlagene Gastsprecher/innen (Sind diese bereits kontaktiert?)
  • Zeit- und Budgetplan (Eine etwaige Co-Finanzierung durch Mittel aus strukturierten Promotionsprogrammen, außeruniversitären Einrichtungen oder anderen Quellen ist deutlich zu machen.)
  • Geplante Nachbereitung (Sind z.B. nach dem Symposium weitere Treffen, eventuell in Form eines Themenclusters, geplant?)

 

Einzureichende Unterlagen:

 

Alle genannten Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

 

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die eingehenden Anträge trifft eine Auswahlkommission bestehend aus:

  • dem Dekan und dem Prodekan für Forschung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät
  • der Koordinatorin des Graduiertenzentrums Lebenswissenschaften
  • den Promovierendenvertretern und -vertreterinnen unserer Fakultät

 

Bis wann können Anträge eingereicht werden?

Anträge zur Förderung eines Symposiums von Promovierenden für Promovierende können in Form einer PDF-Datei, die alle oben genannten Unterlagen beinhaltet, beim Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften per E-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: promotion.lewi@hu-berlin.de

 

Bis wann wird die Entscheidung über eine Förderung mitgeteilt?

Die Benachrichtigung über eine erfolgreiche Förderung erfolgt zeitnah nach Antragsstellung.

 

Weitere Hinweise zur administrativen Abwicklung geförderter Symposien

Kosten, die für ein im Rahmen dieser Ausschreibung gefördertes Symposium entstehen, werden direkt durch das Graduiertenzentrum beglichen. Die laut eingereichtem Budgetplan benötigten Mittel werden also nicht wie bei anderen Drittmittel-geförderten Projekten üblich auf ein gesondertes Projektkonto überwiesen, welches von den geförderten Antragstellenden bewirtschaftet werden muss. Rechnungen etc. können direkt beim Graduiertenzentrum eingereicht werden, um eine Auszahlung einzuleiten.

Organisatorische Anregungen und Hilfestellungen für geförderte Symposien gibt der Koordinator des Graduiertenzentrums. Im Falle der Förderung muss bei der Ankündigung wie auch bei der Veranstaltung selbst darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine „Veranstaltung im Rahmen des Graduiertenzentrums Lebenswissenschaften“ handelt.

 

Weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Koordinatorin des Graduiertenzentrums.