Evaluation
An der Lebenswissenschaftlichen Fakultät werden pro Semester alle Lehrveranstaltungen, die stattgefunden haben, mit dem System Unizensus evaluiert. Die Ergebnisse werden in Form einer statistischen Zusammenfassung (Evaluationsbericht) den Lehrenden und den Fachschaften zur Verfügung gestellt und in den Kommissionen für Lehre und Studium diskutiert.
Alle Fragen rund um das Thema Lehrveranstaltungsevaluation können an das Evaluationsteam (lewieval@hu-berlin.de) gerichtet werden.
Verwendung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation können hier eingesehen werden, sofern die Auswertungen von den jeweiligen Lehrenden freigegeben worden sind.
Aus datenschutz- und urheberrechtlichen Gründen dürfen keine personenbezogenen oder vertrauliche dienstliche Daten an HU-Externe / Dritte freigegeben werden!
Bevor die Ergebnisse veröffentlicht werden können, muss seitens der Lehrenden eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung vorliegen. Diese steht hier zum Download zur Verfügung. Bitte übersenden Sie die Erklärung im Original an: Humboldt-Universität zu Berlin, Lebenswissenschaftliche Fakultät, Fakultätsverwaltung, Bereichsleitung Studium und Lehre, Invalidenstraße 42, 10099 Berlin.
Rechtliche Grundlagen für die Lehrveranstaltungsevaluation
Berliner Hochschulgesetz, § 8a Qualitätssicherung und Akkreditierung
(1) Die Hochschulen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ihre Arbeit insbesondere in Forschung und Lehre und bei der Durchführung von Prüfungen den anerkannten Qualitätsstandards entspricht. Wesentlicher Bestandteil des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen, insbesondere im Bereich der Lehre. Die Studenten und Studentinnen und die Absolventen und Absolventinnen sind bei der Evaluation der Lehre zu beteiligen. Die Mitglieder der Hochschulen sind zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren, insbesondere durch Erteilung der erforderlichen Auskünfte, verpflichtet.
Evaluationssatzung der HU Berlin
Hier werden u.a. Verfahren, Zuständigkeiten und die Verwendung der Ergebnisse geregelt. Lehrende sind gem. § 8 (1) 1 dazu verpflichtet, die Studierenden über die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation in ihrer jeweiligen Lehrveranstaltung zu informieren und Gelegenheit zur Diskussion zu geben.
Auf zentraler Ebene wird die Lehrveranstaltungsevaluation durch die Stabsstelle Qualitätsmanagement der HU Berlin unterstützt.