Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung / Außerkrafttreten der SPO für Monostudiengänge (nicht Lehramt)

 

Allgemeine Information

In jedem Studiengang (Bachelor, Master, Mono- oder Kombinationsstudiengang) gibt es in der Regel mehrere Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs). Welche für den/die einzelne/n Studierende/n gültig ist, richtet sich danach, in welchem Semester und in welchem Jahr er/sie das Studium aufgenommen hat. Die SPO, die zu diesem Zeitpunkt für diesen Studiengang gültig war, ist die SPO, nach der der/die Studierende studiert.

Wenn eine neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft tritt, werden die Studierenden mit älteren Ordnungen in der Regel nicht automatisch in die neue Ordnung umgeschrieben (Vertrauensschutz). Sie studieren weiterhin nach der SPO, in die sie immatrikuliert wurden. Entsprechende Übergangsregelungen und Fristen sind in den neueren SPOs geregelt.

Bei geringfügigen Änderungen, zum Beispiel der Erweiterung von Wahlmöglichkeiten durch zusätzliche Module, kann es sein, dass die neueste SPO ohne Übergangsfristen sofort für alle Studierenden gültig wird und sich somit alle Studierenden automatisch in der neuesten Ordnung befinden.

Das In-Kraft-Treten neuer SPOs bedeutet auch, dass in der Regel für ältere SPOs ein "Auslaufdatum", der Termin für das Außerkrafttreten, festgelegt wurde (üblicherweise erwähnt in §8 „In-Kraft-Treten“ der neuen SPO). Studierende, die nach einer auslaufenden SPO studieren, können ihr Studium in der spezifischen SPO nur beenden, wenn der Studienabschluss nach § 113 ZSP-HU bis zum Datum des Außerkraftretens der SPO festgestellt werden kann, also alle Studienleistungen erbracht und alle Prüfungen (inklusive der Abschlussarbeit UND ggf. der Verteidigung) erfolgreich absolviert wurden.

Sollte dies nicht gelingen, müssen die betroffenen Studierenden in die neueste entsprechende SPO umgeschrieben werden. Durch die in der neuen SPO enthaltenen Veränderungen kann dies eventuell bedeuten, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, um den Studienabschluss zu erreichen.

Diese Regelung gilt auch, wenn die/der Studierende zu diesem Zeitpunkt exmatrikuliert ist und noch einen Anspruch auf die Ablegung der Prüfung hat. Bei Außerkrafttreten der SPO geht die Regelungsgrundlage der Ordnung verloren und es können keine Prüfungen mehr abgelegt oder ein Studienabschluss erworben werden.

Sollten Sie in einer demnächst auslaufenden Ordnung studieren und erwägen, sich bereits zu exmatrikulieren, während sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Sie den Abschluss auch garantiert bis zum Außerkrafttreten Ihrer SPO erlangen können! Im Zweifel bleiben Sie bitte immatrikuliert, denn nur bei bestehender Immatrikulation ist ein Wechsel in die neueste SPO als Rückfalloption möglich.

Wenn Sie in einer demnächst auslaufenden Ordnung studieren, empfehlen wir eine Beratung bei der Studienfachberatung ca. ein Jahr vor Außerkrafttreten der Ordnung.

 

Wechsel auf eigenem Wunsch

Der Wechsel der SPO muss beim zuständigen Prüfungsbüro schriftlich erklärt werden und ist unwiderruflich – eine Rückkehr zur alten SPO ist nicht möglich.

 

Erklärung des Wechsels der SPO (Formular)

Bitte das Formular nicht im Browser-Plugin bearbeiten, da es dann nicht ausgefüllt werden kann. Bitte separat in einem PDF-Viewer öffnen, am Computer ausfüllen und ausgedruckt im zuständigen Prüfungsbüro einreichen.

 

Außerkrafttreten einer SPO

Das Außerkrafttreten einer SPO wird den betroffenen Studierenden der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom Prüfungsausschuss rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Dadurch haben diese die Möglichkeit, entweder das Studium rechtzeitig abzuschließen, oder in eine neuere SPO zu wechseln.