Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Berechtigung zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre

Allgemeines

Das Berliner Hochschulgesetz sieht vor, dass Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) vorrangig von Hochschullehrer:innen begutachtet werden (gemäß § 32 Abs. 3 BerlHG).
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre berechtigt werden (gemäß § 110 Abs. 3 BerlHG).

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre berechtigt worden sind, können Abschlussarbeiten betreuen und begutachten. Ohne die Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre ist die Gutachter:innentätigkeit für Abschlussarbeiten ausgeschlossen. Die Abnahme von Modulabschlussprüfungen für eigene Lehrveranstaltungen ist davon unberührt.

 

Antragsverfahren und Kriterien der Antragstellung

Die Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre wird vom Fakultätsrat auf Antrag der wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder des wissenschaftlichen Mitarbeiters übertragen, die:der Abschlussarbeiten begutachten möchte.

Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 17. November 2021 das Verfahren zur Übertragung der Berechtigung zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre an wissenschaftliche Mitarbeiter:innen beschlossen. Anträge müssen die darin angegebenen Kriterien erfüllen.

 

Informationen zum Antragsverfahren

Anträge auf Berechtigung zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre, die die Antragserfordernisse erfüllen, müssen bitte bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Fakultätsrates, in der der Antrag behandelt werden soll, im Bereich Studium und Lehre eingereicht werden. Die Termine der Fakultätsratssitzungen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

Sobald die Beschlussprotokolle dem Bereich Studium und Lehre vorliegen, werden die Antragssteller:innen sowie die:der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses und das zuständige Prüfungsbüro über den Beschluss des Fakultätsrat informiert.

 

Ansprechperson:

Bereichsleitung Lehre und Studium
Birgit Lettmann
E-Mail: birgit.lettmann(at)hu-berlin.de
Sitz: Dorotheenstr. 24, Raum 3.205 (Haus 3)
Telefon: 2093 9606