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Allgemeines
Verfahren:
- VOR der Verauslagung muss die Fakultätsverwaltung (Geschäftsführung oder Bereichsleitung) der Ausnahme zustimmen. Die Zustimmung ist dann mit dem Erstattungsantrag einzureichen.
- Antrag: Erstattungsantrag
- Erstattungen sind nur für Auslagen ab 10 Euro bis max. 150 Euro zulässig.
- Quittungen / Belege, die nicht dem A4-Format entsprechen, sind auf einem A4-Blatt aufzukleben.
Anderenfalls erfolgt keine Bearbeitung durch die Kasse!
- Dem Erstattungsantrag sind gültige Zahlungsnachweise beizufügen (Kassenbon, Teil-Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung etc.).
- IBAN des Gehaltskontos angeben, an andere Konten kann nicht ausgezahlt werden
- Senden Sie bitte den Antrag mit allen Anlagen in einer PDF an: rechnungen@hu-berlin.de