Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Erstattung Barauslagen

Allgemeines
Verfahren:
  • VOR der Verauslagung muss die Fakultätsverwaltung (Geschäftsführung oder Bereichsleitung) der Ausnahme zustimmen. Die Zustimmung ist dann mit dem Erstattungsantrag einzureichen.
  • Antrag: Erstattungsantrag
  • Erstattungen sind nur für Auslagen ab 10 Euro bis max. 150 Euro zulässig.
  • Quittungen / Belege, die nicht dem A4-Format entsprechen, sind auf einem A4-Blatt aufzukleben.
    Anderenfalls erfolgt keine Bearbeitung durch die Kasse!
  • Dem Erstattungsantrag sind gültige Zahlungsnachweise beizufügen (Kassenbon, Teil-Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung etc.).
  • IBAN des Gehaltskontos angeben, an andere Konten kann nicht ausgezahlt werden
  • Senden Sie bitte den Antrag mit allen Anlagen in einer PDF an: rechnungen@hu-berlin.de