Fakultätsrat (FakRat)
Entscheidungen werden innerhalb der Fakultät durch den Fakultätsrat getroffen, in dem alle Statusgruppen repräsentiert sind (10 Professor_innen, 3 akademische Mitarbeiter_innen, 3 Mitarbeiter_innen für Technik, Service und Verwaltung, 3 Studierende). Dort werden grundsätzliche Angelegenheiten in Lehre, Studium und Forschung (Studien- und Prüfungsordnung, Promotionsordnung, Lehrangebot, Berufungen und Habilitationen, Evaluation der Lehre), die die gesamte Fakultät betreffen, der Haushalt, das Gleichstellungskonzept und sonstige allgemeine Themen auf Fakultätsebene, erörtert und beschlossen.