Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Habilitationskommission

Sobald ein_e Antragsteller_in vom FakRat zur Habilitation zugelassen ist, wird eine Habilitationskommission bestellt, der ausschließlich aus habilitierten Mitgliedern besteht (beratend können Studierende und akademische Mitarbeiter_innen mitwirken). Sie führt alle Aufgaben durch, die für ein Habilitationsverfahren nötig sind: Begutachtung und Bewertung der schriftlichen Leistung, Festlegung eines Themas für den öffentlichen Vortrag, Erstellung eines Gutachtens über didaktische Leistungen und letztendlich die Erstellung eines zusammenfassenden Gutachtens, das dem FakRat vorgelegt wird.