Fakultätsrat (FakRat)
Entscheidungen werden innerhalb der Fakultät durch den Fakultätsrat getroffen, in dem alle Statusgruppen repräsentiert sind (10 Professoren*innen, 3 akademische Mitarbeiter*innen, 3 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung, 3 Studierende).
Hier werden grundsätzliche Angelegenheiten, welche die gesamte Fakultät betreffen, in den Bereichen Lehre, Studium und Forschung
- Studien- und Prüfungsordnung,
- Promotionsordnung,
- Lehrangebot,
- Berufungen und Habilitationen,
- Evaluation der Lehre
- Haushalt
- Gleichstellungskonzept und
- sonstige allgemeine Themen
auf Fakultätsebene, erörtert und beschlossen.