Institutsrat (InstiRat)
Der Institutsrat (InstiRat) (4 Professor_innen, 1 akademische_r Mitarbeiter_in, 1 Mitarbeiter_in für Service, Technik und Verwaltung, 1 Studierende_r), entscheidet über die Verwendung des Institutshaushalts und andere institutsspezifische Fragen in Lehre, Studium und Forschung (Einige Beschlüsse werden dann dem FakRat vorgelegt, um endgültig beschlossen zu werden).