Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller_innen und ihrem Dissertationsthema zum Promotionsverfahren. Dabei ist er verpflichtet, die Antragsteller_innen zu beraten. Im Anschluss wird eine Promotionskommission bestellt. Im Zweifelsfall kann die Entscheidung zur Zulassung an den FakRat weitergegeben werden.