Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller*innen und ihrem Dissertationsthema zum Promotionsverfahren. Dabei ist er verpflichtet, die Antragsteller*innen zu beraten.
Im Anschluss wird eine Promotionskommission bestellt. Im Zweifelsfall kann die Entscheidung zur Zulassung an den FakRat weitergegeben werden.