Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Promotionsausschuss

 

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller*innen und ihrem Dissertationsthema zum Promotionsverfahren. Dabei ist er verpflichtet, die Antragsteller*innen zu beraten.

 

Im Anschluss wird eine Promotionskommission bestellt. Im Zweifelsfall kann die Entscheidung zur Zulassung an den FakRat weitergegeben werden.