Referent*innenrat (RefRat, gesetzl- AStA)
Der RefRat vertritt als gewähltes Organ der verfassten Studierendenschaft die Studierenden und führt das laufende Geschäft. Er ist in 16 Referate mit je ein bis zwei Vertreter*innen unterteilt, die (bis auf wenige Ausnahmen) vom Studierendenparlament gewählt werden.