Organigramm
Die Organe und Gremien einer Fakultät sowie ihre Aufgaben
Dekan*in
Der/Die Dekan*in wird durch den Fakultätsrat gewählt und ist der/die Leiter*in der Fakultät.
Er/Sie arbeitet, wie der/die Prodekan*in nicht hauptamtlich, sondern neben der Tätigkeiten in Forschung und Lehre.
Er/Sie ist in der Lage, Eilentscheide zu treffen, die dann nachträglich durch den Fakultätsrat bestätigt werden und repräsentiert die Fakultät.
Dekanat
Das Dekanat setzt sich aus dem/der Dekan*in, den Prodekanen*innen für Forschung, Lehre und Studium, Internationales sowie der Geschäftsführung zusammen.
Das Dekanat leitet die Fakultät, dort werden allgemeine Entscheidungen getroffen und das Tagesgeschäft der Selbstverwaltung erledigt.
Fakultät
Eine Fakultät (oder Fachbereich) bezeichnet den Zusammenschluss (i.d.R.) miteinander verwandter Fächer (Institute) als organisatorische Grundeinheit einer Hochschule.
Sie wird geleitet vom Dekanat, das sich aus dem durch den Fakultätsrat (FakRat) gewählten Dekan und den Prodekan*innen aus den Bereichen Forschung, Lehre und Studium und Internationales, sowie der Geschäftsführung zusammensetzt.
Fakultätsrat (FakRat)
Entscheidungen werden innerhalb der Fakultät durch den Fakultätsrat getroffen, in dem alle Statusgruppen repräsentiert sind (10 Professoren*innen, 3 akademische Mitarbeiter*innen, 3 Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung, 3 Studierende). Dort werden grundsätzliche Angelegenheiten in Lehre, Studium und Forschung (Studien- und Prüfungsordnung, Promotionsordnung, Lehrangebot, Berufungen und Habilitationen, Evaluation der Lehre), die die gesamte Fakultät betreffen, der Haushalt, das Gleichstellungskonzept und sonstige allgemeine Themen auf Fakultätsebene, erörtert und beschlossen.
Da der Fakultätsrat nicht alle Themen mit der erforderlichen Ausführlichkeit bearbeiten kann, werden Kommissionen oder Ausschüsse eingerichtet, die diese Arbeit übernehmen und Beschlüsse vorbereiten, jedoch selbst keine Entscheidungen treffen.
Fachschaft
Die Fachschaften stellen die studentische Vertretung auf Institutsebene dar. Die Vertreter können entweder gewählt werden (Fachschaftsrat) oder einfach so in der Fachschaft aktiv sein (Fachschaftsinitiative). Neben der Organisation von Veranstaltungen für Studierende (Erstifahrt, Kinoabende, Workshops, …) vertritt die Fachschaft auch gegenüber der Instituts- und Fakultätsverwaltung die Interessen der Studierenden.
Erasmus
Das Ersamus-Programm ermöglicht den Studienaufenthalt an Partneruniversitäten in der Europäischen Union.
Zur Beratung und Hilfestellung gibt es an den einzelnen Instituten Ersamus-Beauftragte.
Erasmus Biologie (Auslandstudium)
HPK – Haushalts- und Planungskommission
Die HPK beschäftigt sich mit der Vergabe der Haushalts- und Investitionsmittel und der Strukturplanung und strategischen Entwicklung innerhalb der Fakultät. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Vergabekriterien für Mittel aus der Programmpauschale der Fakultät. Außerdem dient sie dem Austausch der Verfahren zur Investition der Institutshaushalte (über die Insitutsbudgets entscheiden die Institute souverän). Da die HPK genau wie die KLS eine beratende Kommission ist, erarbeitet sie nur Beschlussvorlagen für den FakRat und kann selbst keine Entscheidungen treffen.
Institut
Ein Institut vereint in sich mehrere Studiengänge und Professuren einer wissenschaftlichen Fachrichtung.
Es wird verwaltet durch das Direktorium, dem der/die geschäftsführende Direktor*in vorsteht.
Institutsrat (InstiRat)
Der Institutsrat (InstiRat) (4 Professoren*innen, 1 akademische*r Mitarbeiter*in, 1 Mitarbeiter*in für Service, Technik und Verwaltung, 1 Studierende*r), entscheidet über die Verwendung des Institutshaushalts und andere institutsspezifische Fragen in Lehre, Studium und Forschung (Themen, die nur der Fakultätsrat beschließen darf, werden durch fachliche Diskussionen in den Instituten vorbereitet und beschlossen).
Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller*innen und ihrem Dissertationsthema zum Promotionsverfahren. Dabei ist er verpflichtet, die Antragsteller*innen zu beraten. Im Zweifelsfall kann die Entscheidung zur Zulassung an den FakRat weitergegeben werden. Ist die Dissertation zur Begutachtung eingereicht, wird für die*den Promovierende*n eine Promotionskommission bestellt.
Promotionskommission
Die Promotionskommission ist mit der Durchführung des Promotionsverfahrens betraut und besteht ausschließlich aus habilitierten oder lehrbefähigten Mitgliedern. Sie entscheidet auf Grundlage von Gutachten über die Annahme und Bewertung einer Dissertation, führt die Verteidigung durch und legt die Gesamtnote der Promotion fest.
Habilitationskommission
Sobald ein*e Antragsteller*in vom FakRat zur Habilitation zugelassen ist, wird eine Habilitationskommission bestellt, die ausschließlich aus habilitierten Mitgliedern besteht (beratend können Studierende und akademische Mitarbeiter*innen mitwirken). Sie führt alle Aufgaben durch, die für ein Habilitationsverfahren nötig sind: Begutachtung und Bewertung der schriftlichen Leistung, Festlegung eines Themas für den öffentlichen Vortrag, Erstellung eines Gutachtens über didaktische Leistungen und letztendlich die Erstellung eines zusammenfassenden Gutachtens, das dem FakRat vorgelegt wird.
Berufungskommission
Wann immer eine Professur besetzt werden muss, wird eine Berufungskommission ins Leben gerufen (bestehend aus mehreren Professoren*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden sowie beratend der Frauenbeauftragten und sonstigen Mitarbeiter*innen). Die BK prüft den Ausschreibungstext und gibt diesen frei, lädt nach Durchsicht der eingegangenen Bewerbungen geeignete Kandidat*innen zu Probevorträgen ein und befragt diese zu ihren Motivationen bezüglich Lehre und Forschung und stellt im Anschluss eine Liste der favorisierten Bewerber*innen auf (Reihenfolge auf Grundlage von eingeholte Gutachten). Sobald diese durch den akademischen Senat bestätigt ist, erhält der/die Erstplatzierte den Ruf, bei einer Absage rücken Zweit-/Drittplatzierte auf. Sollte keine/r der Kandidat*innen den Ruf annehmen, muss die Stelle erneut ausgeschrieben werden.
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, die Belange und Interessen der Frauen an der Fakultät bzw- den Instituten zu vertreten und die Gremien zu beraten, um eine Gleichstellung aller Geschlechter zu bewirken.
Die Fakultät hat vier Frauenbeauftragte: die dezentrale Frauenbeauftragte der Fakultät, sowie die dezentralen Frauenbeauftragten der Institute (Thaer-Institut, Biologie und Psychologie).
Referent*innenrat (RefRat)
Der RefRat vertritt als gewähltes Organ der verfassten Studierendenschaft die Studierenden und führt das laufende Geschäft. Er ist in 16 Referate mit je ein bis zwei Vertreter*innen unterteilt, die (bis auf wenige Ausnahmen) vom Studierendenparlament gewählt werden.
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament wird jährlich von allen Studierenden der Universität gewählt und stellt die Vertretung der Studierendenschaft dar.
AStA
siehe RefRat