Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Organigramm

Die Organe und Gremien einer Fakultät sowie ihre Aufgaben

Fakultät

Eine Fakultät (oder Fachbereich) bezeichnet den Zusammenschluss (i.d.R.) miteinander verwandter Fächer (Institute) als organisatorische Grundeinheit einer Hochschule.

Sie wird geleitet vom Dekanat, das sich aus dem durch den Fakultätsrat (FakRat) gewählten Dekan, Prof. Dr. Dr. Christian Ulrichs und Vertretung, den Prodekan_innen (Forschung: Prof. Dr. Ursula Hess, Lehre und Studium: Prof. Dr. Rüdiger Krahe , Internationales: Prof. Dr. Anette Upmeier zu Belzen), sowie der Geschäftsführung (Dr. Astrid Dostert) zusammensetzt.

[Link: https://fakultaeten.hu-berlin.de/lewi/fakultaet]

 

Fakultätsrat (FakRat)

Entscheidungen werden innerhalb der Fakultät durch den Fakultätsrat getroffen, in dem alle Statusgruppen repräsentiert sind (10 Professor_innen, 3 akademische Mitarbeiter_innen, 3 Mitarbeiter_innen für Technik, Service und Verwaltung, 3 Studierende). Dort werden grundsätzliche Angelegenheiten in Lehre, Studium und Forschung (Studien- und Prüfungsordnung, Promotionsordnung, Lehrangebot, Berufungen und Habilitationen, Evaluation der Lehre), die die gesamte Fakultät betreffen, der Haushalt, das Gleichstellungskonzept und sonstige allgemeine Themen auf Fakultätsebene, erörtert und beschlossen.

Da der Fakultätsrat nicht alle Themen mit der erforderlichen Ausführlichkeit bearbeiten kann, werden Kommissionen oder Ausschüsse eingerichtet, die diese Arbeit übernehmen und Beschlüsse vorbereiten, jedoch selbst keine Entscheidungen treffen.

[Link: https://fakultaeten.hu-berlin.de/lewi/fakultaet/rat]

 

HPK – Haushalts- und Planungskommission

Die HPK beschäftigt sich mit der Vergabe der Haushalts- und Investitionsmittel und der Strukturplanung und strategischen Entwicklung innerhalb der Fakultät. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Vergabekriterien für Mittel aus der Programmpauschale der Fakultät. Außerdem dient sie dem Austausch der Verfahren zur Investition der Institutshaushalte (über die Insitutsbudgets entscheiden die Institute souverän). Da die HPK genau wie die KLS eine beratende Kommission ist, erarbeitet sie nur Beschlussvorlagen für den FakRat und kann selbst keine Entscheidungen treffen.

 

Institut

Ein Institut vereint in sich mehrere Studiengänge und Professuren einer wissenschaftlichen Fachrichtung.

Es wird verwaltet durch das Direktorium, dem die_der geschäftsführende Direktor_in vorsteht.

[Link: https://fakultaeten.hu-berlin.de/lewi/fakultaet/institute]

 

Institutsrat (InstiRat)

Der Institutsrat (InstiRat) (4 Professor_innen, 1 akademische_r Mitarbeiter_in, 1 Mitarbeiter_in für Service, Technik und Verwaltung, 1 Studierende_r), entscheidet über die Verwendung des Institutshaushalts und andere institutsspezifische Fragen in Lehre, Studium und Forschung (Themen, die nur der Fakultätsrat beschließen darf, werden durch fachliche Diskussionen in den Instituten vorbereitet und beschlossen).

 

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller_innen und ihrem Dissertationsthema zum Promotionsverfahren. Dabei ist er verpflichtet, die Antragsteller_innen zu beraten. Im Zweifelsfall kann die Entscheidung zur Zulassung an den FakRat weitergegeben werden. Ist die Dissertation zur Begutachtung eingereicht, wird für die_den Promovierende_n eine Promotionskommission bestellt.

 

Promotionskommission

Die Promotionskommission ist mit der Durchführung des Promotionsverfahrens betraut und besteht ausschließlich aus habilitierten oder lehrbefähigten Mitgliedern. Sie entscheidet auf Grundlage von Gutachten über die Annahme und Bewertung einer Dissertation, führt die Verteidigung durch und legt die Gesamtnote der Promotion fest.

 

Habilitationskommission

Sobald ein_e Antragsteller_in vom FakRat zur Habilitation zugelassen ist, wird eine Habilitationskommission bestellt, die ausschließlich aus habilitierten Mitgliedern besteht (beratend können Studierende und akademische Mitarbeiter_innen mitwirken). Sie führt alle Aufgaben durch, die für ein Habilitationsverfahren nötig sind: Begutachtung und Bewertung der schriftlichen Leistung, Festlegung eines Themas für den öffentlichen Vortrag, Erstellung eines Gutachtens über didaktische Leistungen und letztendlich die Erstellung eines zusammenfassenden Gutachtens, das dem FakRat vorgelegt wird.

 

Berufungskommission

Wann immer eine Professur besetzt werden muss, wird eine Berufungskommission ins Leben gerufen (bestehend aus mehreren Professor_innen, akademischen Mitarbeiter_innen und Studierenden sowie beratend der Frauenbeauftragten und sonstigen Mitarbeiter_innen). Die BK prüft den Ausschreibungstext und gibt diesen frei, lädt nach Durchsicht der eingegangenen Bewerbungen geeignete Kandidat_innen zu Probevorträgen ein und befragt diese zu ihren Motivationen bezüglich Lehre und Forschung und stellt im Anschluss eine Liste der favorisierten Bewerber_innen auf (Reihenfolge auf Grundlage von eingeholte Gutachten). Sobald diese durch den akademischen Senat bestätigt ist, erhält der_die Erstplatzierte den Ruf, bei einer Absage rücken Zweit-/Drittplatzierte auf. Sollte keine_r der Kandidat_innen den Ruf annehmen, muss die Stelle erneut ausgeschrieben werden.