Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Zulassung zur Promotion

Grundlage der Promotion ist die Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 56/2022 vom 10.10.2022.

 

Voraussetzung

Die Durchführung des Promotionsverfahrens setzt grundsätzlich einen Abschluss eines Studiums in einem für die Promotion wesentlichen Fach an einer staatlich anerkannten Hochschule mit der Gesamtnote „gut“ oder besser voraus. Als Abschluss gelten ein Magister, Diplom oder Master sowie die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung.

Absolvent:innen mit dem Abschluss „Bachelor“ mit mindestens der Gesamtnote „sehr gut“ können unter Auflagen vorläufig zum Promotionsverfahren zugelassen werden.

 

 

Betreuer:innen finden

 

  • Sie können in jedem Fach promovieren, das von einer bzw. zwei Personen aus dem Kreis der Hochschullehrer:innen der Fakultät vertreten wird.
  • Sollten Sie noch keine betreuenden Personen für Ihre angestrebte Promotion gefunden haben, so informieren Sie sich bitte bei den Instituten über die Hochschullehrer:innen und deren Fachgebiete bzw. nutzen Sie als Einstieg folgende Liste:

    Research groups

  • Sobald Sie zwei Personen aus dem Kreis der Hochschullehrer:innen gefunden haben, die Ihnen ein für Sie interessantes Promotionsthema anbieten können und bereit sind, Sie zu betreuen, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen.

 

 


Zulassung

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen in der unten stehenden Reihenfolge ein - zuerst als Scan (in einer PDF) und anschließend im Original per Post. (für weiterführende Informationen bitte anklicken).
Sie finden alle notwendigen Formulare links im Bereich Formulare, Ordnungen.

 

 Antrag auf Zulassung
 
  • Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion bitte am PC (und NICHT HANDSCHRIFTLICH) aus. Der Antrag ist grundsätzlich als ein Blatt, bedruckt auf Vorder- und Rückseite, einzureichen und muss von allen Beteiligten (auch von Ihnen als Antragssteller:in) unterschrieben und gestempelt sein.
  • Auf Seite 2 müssen Sie die Namen der Personen eintragen, die Sie betreuen, ebenso das Labor/Institut, an dem Sie Ihre Arbeit durchführen werden. Direkt darunter kann die Person unterschreiben, die Sie ggf. auch betreut, ohne dass sie Fakultätsmitglied ist oder die Betreuungsbefugnis an unserer Fakultät genießt.
  • Falls Sie eine Promotion in Biologie anstreben und auf Seite 2 Ihres Antrags auf Zulassung nur Personen stehen, die nicht Mitglied eines Instituts unserer Fakultät sind bzw. keine S-Professur an unserer Fakultät haben, dann müssen Sie Folgendes beachten:

    Bitte suchen Sie schon jetzt eine Person am Institut für Biologie, die Ihnen zusichert, am Ende Ihrer Promotionszeit die Dissertation zu begutachten. Diese lassen Sie bitte auf Ihrer Betreuungsvereinbarung mit unterschreiben.
 Zeugnisse und Urkunden, ggf. mit Übersetzung
 

Wir brauchen von Ihnen eine einfache Kopie Ihres Hochschulabschlusses (Diplomurkunde und Diplomzeugnis bzw. Bachelor- und Masterurkunden sowie -zeugnisse).

 

 ggf. Äquivalenzbescheinigung
 

Sollten Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen wir dessen Gleichwertigkeit prüfen lassen. Hierzu reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als Scan per E-Mail ein:

Diplomurkunde und Diplomzeugnis bzw.

Bachelorurkunde inkl. Transcript und

Masterurkunde inkl. Transcript

Wissenschaftlicher Lebenslauf

Falls die Urkunden und Transcripts nicht in englischer Sprache vorliegen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Übersetzung ein.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Äquivalenz einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Da es sich um eine universitätsinterne Prüfung handelt, sind wir nicht befugt, diese an die Kandidat:innen weiterzuleiten. Unsere Mitteilung an Sie enthält lediglich das Ergebnis der Prüfung.
 

 

 Betreuungsvereinbarung
 

Die Institute haben unterschiedliche Standards für die Studienleistungen festgelegt.

Die Institute für Biologie und Psychologie haben festgelegt, dass die Qualifikationsleistungen gemäß Anlage 1, Absatz 14 der Promotionsordnung als optionale Auflagen zu behandeln sind. Notwendigkeit und Umfang der Qualifikationsleistungen sollen individuell entschieden werden. Bitte geben Sie aber mindestens eine Veranstaltung an, die Sie besuchen.
Falls Sie an einem Promotionsprogramm teilnehmen, dann besprechen Sie das Studienprogramm bitte mit dessen Koordinatorin bzw. Koordinator.

Bei einer Promotion in Agrar- oder Gartenbauwissenschaften muss das Studienprogramm als Bestandteil der Betreuungs­vereinbarung einen Leistungsumfang von 18 CP umfassen. Promovierende sollen Module aus Promotionskollegs bevorzugt belegen (Fakultätsratsbeschluss 13_2015.5). Generell können Sie jedoch alle Veranstaltungen ins Curriculum aufnehmen, die mit der/den betreuenden Person/en abgestimmt sind.

 

Falls Sie eine Promotion in Biologie anstreben, kann es sein, dass Sie eine:n Gutachter:in Ihrer Dissertation aus dem Institut für Biologie bereits jetzt benennen müssen. Genauere Informationen erhalten Sie unter Antrag auf Zulassung (siehe oben).

 

 Exposé mit Arbeitszeitplan
 

Die Beschreibung der in Aussicht genommenen Dissertation mit Arbeitszeitplan (Exposé) sollte circa drei Seiten lang sein.


 
 Tabellarischer Lebenslauf
 
 Kopie des Ausweises oder Passes
 
 Einverständniserklärung Nutzung E-Mail-Adresse
 

Agrar- und Gartenbauwissenschaften:

Ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Zulassung zur Promotion oder zur Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Institutsrats im Promotionsbüro vorliegen.

 

Zulassungsbescheid

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Zustimmung des entsprechenden Instituts sowie des Promotionsausschusses der Fakultät erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie offiziell die Promotionszeit. Das Zulassungsverfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

 

Einschreibung

Mit dem Zulassungsbescheid immatrikulieren Sie sich unter Vorlage Ihrer Studienabschlüsse im Studierenden-Service-Center der Humboldt-Universität als Promotionsstudierende:r. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zulassung geschehen. Falls diese Frist verstreicht, muss die Zulassung ggf. erneut beantragt werden. Bitte denken Sie an Ihre Rückmeldung, denn Sie müssen bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens eingeschrieben bleiben.


Wir brauchen Ihre Matrikelnummer! Bitte schicken Sie uns diese per E-Mail an promotion.lewi@hu-berlin.de.