Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Zulassung zur Promotion

Grundlage der Promotion ist die Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 56/2022 vom 10.10.2022.

 

Voraussetzung

 

Betreuer:innen finden

 


Zulassung

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen in der unten stehenden Reihenfolge ein - zuerst als Scan (in einer PDF) und anschließend im Original per Post. (für weiterführende Informationen bitte anklicken).
Sie finden alle notwendigen Formulare links im Bereich Formulare, Ordnungen.

 

 Antrag auf Zulassung
 
 Zeugnisse und Urkunden, ggf. mit Übersetzung
 
 ggf. Äquivalenzbescheinigung
 
 Tabellarischer Lebenslauf
 
 Exposé mit Arbeitszeitplan
 
 Kopie des Ausweises oder Passes
 
 Betreuungsvereinbarung
 

 

Agrar- und Gartenbauwissenschaften:

Ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Zulassung zur Promotion oder zur Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Institutsrats im Promotionsbüro vorliegen.

 

Zulassungsbescheid

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Zustimmung des entsprechenden Instituts sowie des Promotionsausschusses der Fakultät erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie offiziell die Promotionszeit. Das Zulassungsverfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

 

Einschreibung

Mit dem Zulassungsbescheid immatrikulieren Sie sich unter Vorlage Ihrer Studienabschlüsse im Studierenden-Service-Center der Humboldt-Universität als Promotionsstudierende:r. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zulassung geschehen. Falls diese Frist verstreicht, muss die Zulassung ggf. erneut beantragt werden. Bitte denken Sie an Ihre Rückmeldung, denn Sie müssen bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens eingeschrieben bleiben.


Wir brauchen Ihre Matrikelnummer! Bitte schicken Sie uns diese per E-Mail an promotion.lewi@hu-berlin.de.