Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Anmeldung der Habilitationsabsicht, Habilitationsfächer

 

 

 

Habilitationsfächer

  Agrar- und Gartenbauwissenschaften:

Agrarökonomie, Pflanzenbauwissenschaften, Gartenbauwissenschaften, Nutztierwissenschaften

Biologie:
Biochemie, Biotechnologie, Botanik, Didaktik der Biologie, Entwicklungsbiologie, Genetik, Immunologie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Neurobiologie, Ökologie, Paläontologie, Parasitologie, Pflanzenphysiologie, Spezielle Botanik, Spezielle Zoologie, Theoretische Biologie, Tierphysiologie, Verhaltensbiologie, Virologie, Zellbiologie, Zoologie

Psychologie:
Psychologie

Anmeldung der Habilitationsabsicht

 


Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den Bereich Akademische Angelegenheiten und kündigen Sie Ihr Vorhaben an. Die Habilitationsordnung sieht vor, dass Sie sich in der Regel zwei Semester vor Verfahrenseröffnung anmelden. Unter Angabe des Habilitationsfaches und der Sie an unserer Fakultät betreuenden Person richten Sie Ihr Schreiben - über den Bereich Akademische Angelegenheiten - an die:den Geschäftsführende:n Direktor:in Ihres Instituts.
Unter § 3 der Habilitationsordnung finden Sie Angaben zu weiteren, für die Anmeldung notwendigen Unterlagen.

Weiterer Verlauf

 


Bevor Sie nach der erfolgreichen Anmeldung einen Antrag auf Zulassung, das heißt auf Eröffnung Ihres Verfahrens, stellen können, müssen sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Zulassungs- voraussetzungen

 


Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:

  1. ein durch eine Hochschulprüfung oder eine Staatsprüfung abgeschlossenes Studium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. (Auswärtige Abschlüsse können anerkannt werden, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist.)
  2. die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades
  3. eine ausgewiesene wissenschaftliche Lehrtätigkeit an wissenschaftlichen Hochschulen von insgesamt acht Semesterwochenstunden in einem für die angestrebte Lehrbefähigung wesentlichen wissenschaftlichen Fach. Diese Lehrtätigkeit darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen und muss eine mindestens einsemestrige, zwei Semesterwochenstunden umfassende selbstständige Lehrveranstaltung einschließen. Zwei der insgesamt acht Semesterwochenstunden müssen an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin gelehrt worden sein.