Eröffnung und Abschluss des Promotionsverfahrens
Versehen Sie die Dissertationsschrift mit dem Titelblatt, einer Selbstständigkeitserklärung sowie einer auf Deutsch verfassten Zusammenfassung und lassen Sie sie binden. Wenn Sie im Fach Psychologie nach der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II vom 03.08.2006 promovieren, binden Sie zusätzlich einen tabellarischen wissenschaftlichen Lebenslauf ein. Bitte reichen Sie fünf Exemplare ein.
Falls Ihr Zulassungsbescheid Auflagen enthält, müssen Sie einen Nachweis einreichen, dass diese erfüllt wurden. Gleiches gilt für Auflagen aus der Betreuungsvereinbarung. Über die Form des Nachweises stimmen Sie sich bitte mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab.
Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie unter Formulare, Ordnungen, Unterstützung. Bitte beachten Sie, dass dieser für die verschiedenen alten Promotionsordnungen unterschiedlich ist.
Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Vorschlagsliste über die Zusammensetzung Ihrer Promotionskommission, die aus der/dem Vorsitzenden, den Gutachterinnen und Gutachtern der Dissertation sowie weiteren Mitgliedern besteht. Hierzu brauchen wir von Ihnen die folgenden Personen-Angaben:
Name mit Titel, Institutsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (bitte verwenden Sie das entsprechende Formular unter Formulare, Ordnungen, Unterstützung).
Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen an die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter sowie die Zusammensetzung der Kommission. Sie können diese der für Sie gültigen Promotionsordnung entnehmen. Bitte besprechen Sie alle fachlichen Fragen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.
Am Institut für Biologie sind grundsätzlich drei Gutachten erforderlich, am Institut für Psychologie nur, wenn Sie nach der alten Promotionsordnung kumulativ promovieren bzw. bei einer angestrebten Bewertung der Dissertation mit "summa cum laude". Am Thaer-Institut wurden keine zusätzlichen Regelungen zu denen der Promotionsordnung getroffen.
Dem Antrag ist Folgendes beizulegen:
► 5 Exemplare der Dissertation mit Titelblatt (Namen der Gutachter/innen und Tag der mündlichen Prüfung bitte frei lassen) und Selbstständigkeitserklärung
► ggf. Nachweis über die Erfüllung von Auflagen
► Wissenschaftlicher Lebenslauf und Publikationsliste
► Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. Nachweis der Registrierung
► Zeugnisse (im Original oder beglaubigte Kopie, falls diese noch nicht in Ihrer Akte sind)
► Vorschlagsliste für die Promotionskommission mit Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers im Original
► ggf. Erklärung über den Eigenanteil an den als Dissertation eingereichten Publikationen und schriftliche Bestätigung durch die Mitautor/innen
► Kopie des Personalausweises oder Passes
Bitte überprüfen Sie, ob nach der für Sie gültigen Promotionsordnung noch weitere Details beachtet bzw. noch weitere Schriftstücke vorgelegt werden müssen.
Zur Eröffnung des Verfahrens vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Promotionsbüro unter Nennung Ihres Promotionsfaches.
Nachdem durch das entsprechende Institut und den Promotionsausschuss der Fakultät Ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt wurde, werden wir Sie schriftlich darüber unterrichten. Alle Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gutachterinnen und Gutachter erhalten von uns Ihre Dissertation und werden gebeten, uns ihre Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist zuzuschicken. Die Frist richtet sich nach der Promotionsordnung (zwei Monate oder zwölf Wochen), nach der Sie zugelassen wurden bzw. für die Sie sich bei der Verfahrenseröffnung entschieden haben. Wir werden auf die Einhaltung der Frist achten.
Wenn alle Gutachterinnen und Gutachter Ihre Dissertation positiv bewerten, erfolgt deren Annahme durch die Promotionskommission. Über die Annahme der Dissertation werden wir Sie unterrichten. Gleichzeitig informieren wir die gesamte Fakultät über die Auslage der Dissertation und der Gutachten. Daraufhin kann ein Termin für die Disputation festgelegt werden. Die Gutachten können im Promotionsbüro eingesehen werden - je nach Promotionsordnung entweder während der Auslagefrist oder zwei Wochen vor der Verteidigung.
Die Disputation kann frühestens zehn Arbeitstage nach Beginn der Bekanntmachung stattfinden. Da innerhalb der Auslagefrist noch Einwände geltend gemacht werden können, auf die Sie sicherlich reagieren möchten, sollten Sie ein paar Tage mehr einplanen. Wir raten zu einer Frist von mindestens drei Wochen nach Bekanntmachung. Falls ein schneller Abschluss Ihres Verfahrens aus zwingenden Gründen notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin im Promotionsbüro.
Die Terminfindung für die Disputation nehmen Sie selbst in die Hand. Sicherlich erhalten Sie dabei Unterstützung durch das Sekretariat Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers. Bitte achten Sie bei der Terminfindung auf die Mindestanzahl und die Zugehörigkeit der Kommissionsmitglieder, die zur Disputation anwesend sein müssen. Diese Vorgaben hängen von der Promotionsordnung ab, nach der Ihr Verfahren eröffnet wurde. Denken Sie bitte auch daran, sich zunächst mit der/dem Vorsitzenden abzustimmen. Am Institut für Psychologie muss die Terminfindung mit dem Bereich Akademische Angelegenheiten abgesprochen werden. Zur Terminfindung gehört auch die Raumreservierung (Liste möglicher Räume).
Eventuell entstehende Reisekosten für Mitglieder der Kommission werden von der Fakultät nicht übernommen. Bitte sprechen Sie Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer an, ob Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie vom Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis.
Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung. Eine elektronische Publikation verlangt von vornherein die Verwendung einer besonderen Dokumentvorlage für die Dissertation. Wenn Sie nicht elektronisch veröffentlichen wollen, genügt die Abgabe von max. 10 Printexemplaren bei der Hochschulschriftenstelle (unabhängig von den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung).
Änderungen in der Dissertation zur Veröffentlichung, die nicht durch Auflagen der Promotionskommission erteilt wurden, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Vorsitzenden/des Vorsitzenden der Promotionskommission.
Die Angaben auf dem Titelblatt (Präsidentin/Präsident, Dekanin/Dekan, Gutachterinnen/Gutachter etc.) müssen aktualisiert werden. Stichtag hierfür ist das Datum der Verteidigung.
Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.
Erst nach der Aushändigung der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt, den Doktorgrad zu führen. Ein doctor designatus existiert nach Berliner Hochschulrecht nicht.