Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Anerkennungen und Anrechnungen

Wenn Sie planen, sich Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen bzw. außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen, benutzen Sie bitte das Formular Anerkennung oder das Formular Anrechnung. Das Formular "Anrechnung“ verwenden Sie bitte nur dann, wenn Sie außerhochschulisch erbrachte Tätigkeiten anrechnen lassen möchten. Möchten Sie mehr als fünf Module anerkennen lassen, verwenden Sie bitte zusätzlich die Anlage zum Formular Anerkennung. Diese Anlage ist nur in Verbindung mit dem Formular "Anerkennung" gültig. Alle Formulare und Anlagen finden Sie im Downloadbereich.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Wenden Sie sich zunächst an die Lehrenden des konkreten Moduls und lassen Sie eine fachliche Einschätzung (Äquivalenzbestätigung) vornehmen. Die Lehrenden benötigen für die fachliche Einschätzung die Modulbeschreibung und, sofern das Modul bereits erfolgreich absolviert wurde, den Leistungsnachweis. Wir empfehlen Ihnen, sich die fachliche Einschätzung vor Belegung des Moduls einzuholen. Für Anerkennungen und Anrechnungen im überfachlichen Wahlpflichtbereich siehe Stichwort "ÜWP".

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen können angerechnet werden, soweit eine Gleichwertigkeit zu hochschulisch erworbenen Kompetenzen nach Inhalt und Niveau festgestellt werden kann. Bitte reichen Sie für die Gleichwertigkeitsprüfung aussagekräftige Nachweise ein. Aus den Nachweisen muss hervorgehen, welche Tätigkeiten Sie genau durchgeführt und welche Kompetenzen Sie dabei erworben haben. Dies kann bspw. in Form von qualifizierten Arbeitszeugnissen, Ausbildungsordnungen oder ähnlichen Dokumenten geschehen. Es ist nicht ausreichend, allein Arbeits- oder Ausbildungsverträge vorzulegen. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur auf Module möglich. Dies gilt auch für Anrechnungen im überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP). Die jeweiligen Modulverantwortlichen führen zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Danach reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular und die Nachweise in Ihrem Prüfungsbüro ein.

Ausführlichere Informationen zur Gleichwertigkeit von Kompetenzen finden Sie im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)

Hinweis: DQR-Niveau 6 = Bachelor, DQR-Niveau 7 = Master

Eine Übersicht von zugeordneten Qualifikationen/Qualifikationstypen gem. den DQR-Niveaus finden Sie hier.

Wichtig für Fach- und Hochschulwechselinteressierte: Eine Prüfung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt erst nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Vorabprüfungen (ohne tatsächliche Bewerbung) können nicht vorgenommen werden.