Leistungsübersicht
Rechtsverbindliche Leistungsübersichten können Sie sich während der Sprechzeiten von Ihrem zuständigen Prüfungsbüro ausstellen lassen, diese Übersichten enthalten eine vorläufige Durchschnittsnote. Sie können sich zudem selbständig in Ihrem AGNES-Account eine Leistungsübersicht ausdrucken, diese ist jedoch nicht rechtsverbindlich und dient lediglich der Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, ohne vorläufige Durchschnittsnote.