Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Studieren in Europa

Foto: Jan von Allwörden/DAAD

Studierende können in verschiedenen Phasen ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt anstreben.

Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse, lernen Sie neue Kulturen und andere Studiensysteme kennen. Studierende der HU Berlin können sich für ein Teilstudium von einem oder zwei Semestern an einer der Partneruniversitäten bewerben.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie an der HU Berlin immatrikuliert sein. Sie bewerben sich für das kommende Wintersemester und/oder das darauffolgende Sommersemester.



Das Erasmus+ Programm

Die neue Erasmus-Programmgeneration (2021-2027) setzt den Fokus auf soziale Inklusion, den digitalen Wandel und unterstützt nachhaltige Mobilitäten. Die fünf Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät haben eine große Auswahl an Partneruniversitäten in Europa. Das Schweizer Programm zu Erasmus+ heißt Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Die Bewerbung erfolgt im Rahmen des regulären Erasmus-Programms über die Fakultät.

Ausschreibung für das akademische Jahr 2025/26

Die aktuelle Ausschreibung für das Erasmus-Programm richtet sich an Studierende, die einen Studienaufenthalt im Wintersemester 2025/26 und/oder im Sommersemester 2026 an einer MNF-Partneruniversität (inklusive Schweiz) planen.
Studierende, die für einen Erasmus-Platz an einer Partneruniversität ausgewählt werden, können ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für den Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Studierende mit Kind und Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) können zusätzlich finanziell unterstützt werden. Außerdem sind Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen möglich (Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende).
Die Rechte und Pflichten von Erasmus-Studierenden finden sich in der Erasmus-Studierendencharta.

Besonderheit: Studienaufenthalte in Großbritannien

Studienaufenthalte in Großbritannien können im akademischen Jahr 2025/26 über die Partneruniversitäten der MNF weiterhin durchgeführt werden. Auf Grund des Brexits ist jedoch keine monatliche Förderung über das Erasmus-Programm mehr möglich. Die Verträge mit den Partneruniversitäten befreien HU-Studierende jedoch weiterhin von den Studiengebühren in Großbritannien. Ob zusätzliche HU-Fördermöglichkeiten für UK-Studierende zur Verfügung stehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über ein online Bewerbungsformular. Bitte prüfen Sie, mit welcher Partneruniversität Ihr Institut einen Vertrag hat. Bitte informieren Sie sich auch zu den Semesterzeiten der Partneruniversität, um Semester-Überschneidungen mit der HU frühzeitig in Betracht ziehen zu können und entsprechend zu planen.

Am 19. November und am 11. Dezember 2024 finden jeweils um 17.30 Uhr online Informationsveranstaltungen zur aktuellen Ausschreibung statt. Der Link zur Veranstaltung wird hier kurz vorher zu finden sein.

Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung 2025/26 endet am 31. Januar 2025.

 

Während der Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen im pdf-Format einzureichen:
(dazu bitte hier klicken)
• Tabellarischer Lebenslauf
• Motivationsschreiben auf Deutsch
  (ca. eine Seite; Was, wann, wo und warum wollen Sie während des Erasmus-Aufenthalts
  studieren?)
• Notenbescheinigung (AGNES-Übersicht)
• für Master-Plätze BA-Zeugnis und ggf. Beleg über das erste MA-Semester
• Sprachnachweis der Hauptunterrichtssprache (B2, nicht älter als 2 Jahre, kann nachgereicht werden)
• Immatrikulationsbescheinigung

 

 

Ablauf des Aufenthalts (+ Dokumente)

  • Formalien vor der Abreise
    Nach einer erfolgreichen Bewerbung müssen noch ein paar formale Dinge erledigt werden, bevor das Auslandstudium beginnen kann.

    1. Nominierung
    Nach der Auswahl für den ERASMUS-Platz erfolgt eine offizielle Nominierung (durch den/die Fakultätskoordinator*in) an der Partnerhochschule. Nach der Nominierung erhalten die Studierenden weitere Informationen von der Partnerhochschule per E-Mail sowie die Aufforderung zur Bewerbung direkt an der Gasthochschule. In der Regel erfolgt eine Akzeptanz aller Nominierungen.

    Tipp: Es ist sinnvoll, sich auf der Webseite der Partneruniversität über mögliche Studienvoraussetzungen zu informieren (z.B. besondere Sprachtests oder Formulare, die noch eingereicht werden müssen).

    2. Grant Agreement
    Das Grant Agreement (der ERASMUS-Vertrag mit der HU) wird ausgestellt. Das Original der Erklärung muss im Büro für Internationales Sudieren der Fakultät eingereicht werden.

    3. Sprachtest
    Im Rahmen einer von Brüssel initiierten Studie müssen alle Erasmus-Studierenden für die Unterrichtssprache an der zukünftigen Partneruniversität (betrifft die meisten europäischen Sprachen) einen Online-Sprachtest vor der Abreise absolvieren. Ein zweiter Online-Sprachtest wird am Ende des Aufenthaltes durchgeführt. Zur Absolvierung der Tests wird eine E-Mail-Einladung verschickt.

    4. Learning Agreement
    Während des Auslandstudiums sollten Kurse im Umfang von mindestens 25-30 ECTS an der Partneruniversität belegt werden. Um eine Anerkennung der Studienleistungen an der HU Berlin zu gewährleisten, wird im Vorfeld des Erasmus-Studiums ein "Learning Agreement" ausgefüllt. Die Erasmuskorrdinator*innen der Institute stehen bei Fragen und Problemen gerne zur Seite. Das "Learning Agreement" muss vor der Abreise vollständig unterschrieben sein (auch von der Gasthochschule). Das Learning Agreement kann nach Ankunft an der Partneruni noch einmal angepasst werden.
     
  • Nützliche Informationen vor der Abreise
    1. Sprachkurse
    Mindestvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung für das Erasmus+ Programm ist das Sprachniveau B2. Es ist darüberhinaus ratsam vorbereitend die vorhandenen Sprachkenntnisse aufzufrischen und/oder ggf. zu verbessern. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten, z.B: HU-Sprachkurse, Kurse an den Berliner Volkshochschulen oder diverse Kurse an Sprachinstituten.

    2. Urlaubssemester
    Während des Erasmus-Aufenthaltes können Studierende sich beurlauben lassen (auch für zwei Semester). Diese Entscheidung kann jedes Mal neu getroffen werden, wenn die Aufforderung zur Rückmeldung kommt.

    Eine Beurlaubung gilt für ein vollständiges Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit. Bei einer Beurlaubung zählt die Regelstudienzeit nicht weiter. Während einer Beurlaubung können nur Prüfungen an der HU für Lerninhalte abgelegt werden, die in vorhergehenden Semestern erworben wurden. Es ist nicht möglich, an Veranstaltungen der HU teilzunehmen und sich diese anrechnen zu lassen - egal ob Wochenendseminar, Exkursion, Praktikum o.ä.

    Eine Beurlaubung sollte gut überlegt sein. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich das Semesterticket auch ohne Beurlaubung für ein Semester vom Studierendenwerk erstatten zu lassen, wenn man es nicht benötigt (z. B. weil man im Ausland ist).
    Der Antrag für ein Urlaubssemester muss im Immatrikulationsbüro gestellt werden.

    3. weitere Dinge, die vor der Abreise zu bedenke sind:

    - Konto im Ausland/Kreditkarte
    - Krankenversicherung
    - Zimmer/Wohnung
     
  • Studienbeginn an der Partneruniversität
    1. Immatrikulation und Bestätigung deines Studienbeginns
    Vor Studienbeginn müssen sich alle Erasmus-Studierenden an der Partnerhochschule immatrikulieren. Von der Partneruniversität erhält man dafür alle notwendigen Informationen.
    Zusätzlich muss der Beginn des Erasmus-Studiums bestätigt werden. Dazu lässt der Studierende an der Gasthochschule die Bescheinigung "Confirmation of Registration" unterschreiben. Dieses Formular muss spätestens 3 Wochen nach Studienbeginn an Frau Marx vom International Office geschickt werden. Die Mobilitätsförderung ist daran geknüpft.

    2. Änderungen im "Learning Agreement"
    Eventuell ist es notwendig, das Learning Agreement nach Ankunft an der Partnerhochschule anzupassen. Die unterschriebenen Änderungen im Learning Agreement werden an die Heimatuniversität (zur Vervollständigung der Unterlagen) geschickt. Auch die Einreichung dieses Dokuments ist an die Zahlung des Mobilitätszuschusses geknüpft.
    Als Unterstützung kann die Anerkennungsdatenbank dienen. Hier sind alle Kurse aufgeführt, die seit 2015/16 in den einzelnen Fächern anerkannt wurden - unterteilt nach den einzelnen Partneruniversitäten.
     
  • Vor der Heimfahrt - Bestätigung der Studiendauer
    Zum Abschluss des Studiums bestätigt die Gasthochschule die Studiendauer des Aufenthaltes. Dazu bitte die "Confirmation for Student Study Abroad" von der Gasthochschule unterschreiben lassen. Diese Bestätigung muss spätestens bis 3 Wochen nach Studienende an Frau Marx (Abteilung Internationales) geschickt werden.
     
  • Weitere Möglichkeiten
    (Verlängerung, Praktikum)
    1. Verlängerung
    Das Teilstudium an der Partnerhochschule gefällt so gut, dass man den Aufenthalt gerne verlängern möchte? Dazu setzten Sie sich bitte in einem ersten Schritt mit dem Büro für Internationales Studieren der Fakultät in Verbindung.

    Im Falle einer Zusage für eine Verlängerung des Aufenthalts wird ein Antrag auf Verlängerung gestellt. Zusätzlich muss auch für das zweite Auslandsemester eine Bestätigung über die Aufnahme des Teilstudiums gestellt werden. Diese Bitte im Original an Frau Marx in der Abteilung Internationales senden.

    2. Praktikum
    Der Auslandsaufenthalt kann auch mit einem Praktikum verbunden werden. Alle Informationen zu einem Praktiukum sind auf den Seiten der Abteilung Internationales erhältlich.
     
  • Zum Schluss - wieder zurück an der Heimatuniversität
    1. Zweiter Online-Sprachtest
    Der zweite OLS Sprachtest muss absolviert werden. Hier erfolgt keine separate Aufforderung per E-Mail. Alle Studierenden nutzen die Login-Daten vom ersten Test.

    2. Confirmation of Student Stay Abroad
    Die von der Gasthochschule unterschriebene "Confirmation of Student Stay Abroad" wird an Frau Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de) geschickt und an das Büro für Internationales Studieren der Fakultät geschickt. Das Dokument ist wichtig für den Erhalt der zweiten Rate. Die Erasmus-Förderung wird taggenau berechnet. 

    3. Transcript of Records und Anerkennung
    Am Ende eines erfolgreichen Auslandssemesters erhalten Studierende von der Partnerhochschule ein Transcript of Records (Leistungsbescheinigung). Dieses Dokument ist die Grundlage für die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen.

    3a) Das vollständige Transcript bitte an das Büro für Internationales Studieren der Fakultät schicken.

    3b) Mit dem Learning Agreement, dem Transcript of Records und dem "Anerkennungsnachweis" wird die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungsausschuss (PA) des Instituts beantragt.
    Hinweis für Geographie-Studierenden: Bitte beachten Sie, dass vor dem Antrag eine Beratung durch den PA notwendig ist. Den Antrag reichen Geographie-Studierende danach beim Prüfungsbüro des Geographischen Instituts ein.

    3c) Der unterschriebene Anerkennungsnachweis wird anschließend im Büro für Internationales Studieren der Fakultät eingereicht. In einigen Fällen leitet der Prüfungsausschuss das unterschriebene Dokument direkt an das Büro für Internationales Studieren weiter.

    4. Alumni-Erfahrungsberichte
    Nach der Rückkehr schreiben alle Erasmus-Studierenden einen Erfahrungsbericht für die HU und füllen zusätzlich ein Onlineformular für die EU aus. Der Bericht soll zukünftige Outgoing-Studierende an bisherigen Erfahrungen teilhaben lassen.

    Der HU-Alumni-Erfahrungsbericht wird an das Büro für Internationales Studieren der Fakultät geschickt.