Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Übersicht

Natalie Litwin

Tel. 030 2093 81134

pruefungsbuero.chemie@hu-berlin.de

Rudower Chaussee 25, Raum 2.003

 

-- Bitte beachten Sie: --

Es finden keine regulären persönlichen Sprechstunden statt. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit mir. 

Auch die Abgabe von Abschlussarbeiten oder die Ausgabe von Zeugnisunterlagen kann nach Terminabsprache persönlich erfolgen. 

Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit können Sie mir gerne per Mail schicken (bitte von Ihrem HU-Account aus).

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Aktuelle Fragen und Antworten finden Sie unter den FAQ für Studierende.

Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung

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Anträge an den Prüfungsausschuss (z. B. zur Anerkennung von Leistungen) stellen Sie bitte an pruefungsausschuss.chemie@hu-berlin.de.


Das Vorziehen von Mastermodulen aus dem Bachelor heraus ist nicht möglich. Mit mind. 150 LP im Bachelor ist eine Einschreibung in den vorläufigen Master möglich, mit der regulär Mastermodule belegt werden können. 


 

Aktuelles

Das Prüfungsbüro ist in der Zeit vom 18.-22.09.23 nicht besetzt. Dringende Anfragen werden aber vertreten. Bitte schreiben Sie dafür an pruefungsbuero.chemie@hu-berlin.de.


 Prüfungsplan Sose 23:

Sie finden den Prüfungsplan für das Sommersemester hier (Stand 25.07.23 - Änderungen sind gelb hinterlegt).

Es finden keine Wiederholungstermine der Prüfungen nach SPO 2015 statt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Anmeldezeiträume:
Für die Prüfungen des 1. Prüfungszeitraumes: 05.06. bis 25.06.23 
Für die Prüfungen des 2. Prüfungszeitraumes: 01.09. bis 17.09.23

Der Rücktritt ist jeweils bis eine Woche vor der Prüfung möglich.


► Die Fristen gelten für alle Prüfungsformen, also auch für mündliche Prüfungen, multimediale Prüfungen und Hausarbeiten.
► Auch für individuell vereinbarte Termine ist eine Anmeldung innerhalb der Anmeldezeiträume notwendig! 
► Anmeldungen außerhalb dieser Zeiträume/verspätete Anmeldungen sind nicht möglich.
► Erscheinen Sie ohne Abmeldung über AGNES und ohne wichtigen Rücktrittsgrund nicht zur Prüfung, hat dies ein "Nicht erschienen" und somit einen Fehlversuch zur Folge.
► Die "Freiversuchsregelung" gem. § 126b BerlHG gilt nicht mehr, das heißt: Nicht bestandene Prüfungen werden nicht entfernt, sondern zählen als Fehlversuch.
► Anträge auf Nachteilsausgleich gem. § 109 ZSP-HU sind mind. sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin an den Prüfungsausschuss zu stellen.

► Für Prüfungen, die unter Einsatz einer Videokamera durchgeführt werden, besteht für Sie ein Wahlrecht gem. § 96a i. V. m. § 107a (8) ZSP-HU. Die Ausübung des Wahlrechts muss von Ihnen gegenüber der Prüferin/dem Prüfer per Mail erklärt werden und ist unwiderruflich. Die Frist zur Wahrnehmung des Wahlrechts entspricht den Anmeldezeiträumen. 


Bitte beachten Sie die neue Richtlinie des Prüfungsausschusses der Chemie zum Einsatz von Prüfer/innen bei Abschlussarbeiten.


 

Beschluss zur Master SPO 2017:

Der Prüfungsausschuss hat eine Regelung zur unbenoteten Anrechnung von zusätzlich absolvierten Modulen des fachl. Wahlpflichtbereichs getroffen. Diese finden Sie hier.