Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Krank am Prüfungstag

 

Krankheit als Grund für Rücktritt von der Prüfung

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das den Prüfungstag beinhaltet und Ihnen bestätigt, dass Sie prüfungsunfähig sind bzw. waren. Durch dieses Attest stellen Sie de facto einen Antrag auf fristlosen Rücktritt von der Prüfung (s. Prüfungsanmeldung und Rücktritt). Bei mündlichen Prüfungsterminen informieren Sie bitte umgehend Ihre/n Prüfer*In, dass Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden.

Form

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss zusammen mit dem Formular Krankmeldung im Prüfungsbüro eingereicht werden. Dies kann entweder im Original per Post erfolgen oder per Mail von Ihrem HU-Account aus. 

Frist

Die Unterlagen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Formular) müssen spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Poststempels. Beispiel: Wenn Sie am Montag eine Prüfung geschrieben hätten, aber erkrankt sind, genügt das Einreichen im Prüfungsbüro oder das Einwerfen vor Leerung des Briefkastens am Mittwoch (= 3.Tag).

Zu beachten

Bitte vermeiden Sie ein unentschuldigtes Fehlen zur Prüfung. Sollten Sie zur Prüfung nicht erscheinen und keine Krankschreibung eingereicht haben, wird dieser Prüfungsversuch mit einer 5,0 bewertet.

Sollten andere Gründe für eine Prüfungsunfähigkeit vorliegen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Achtung: Chronische Erkrankungen oder Behinderungen, die Einfluss auf die Prüfungsleistung nehmen können, fallen in die Kategorie Nachteilsausgleich und unterliegen anderen Regelungen.