Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Abschlussarbeit

(gilt nur für Bachelor- und Masterstudiengänge)

 

Allgemeine Information

Die Abschlussarbeit ist der Nachweis, dass ein/e Studierende/r innerhalb einer bestimmten Zeit ein Thema auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse selbstständig bearbeiten kann. Je nach Studienabschluss und je nach Studienfach gelten unterschiedliche inhaltliche und formelle Anforderungen. Diese finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung und in den fachspezifischen Merkblättern Ihres Instituts (siehe dazu die Webseite des zuständigen Prüfungsbüros).

Was Sie formal bei Ihrer Abschlussarbeit beachten müssen, von der Themenfindung bis zum Zeugnis, finden Sie in der Prezi.

Die Abschlussarbeit kann auch im Rahmen eines Auslandsaufenthalts verfasst werden. Mehr dazu finden Sie hier.

 

Thema

Das Thema der Abschlussarbeit muss von einer/m Hochschullehrer/in vergeben werden, die/der auch die Arbeit betreut (s. auch „Prüfer/innen“). Sie können auch ein Thema vorschlagen, haben aber keinen Anspruch darauf, dass diesem Vorschlag gefolgt wird. Wenn Sie im Moment keine eigene Idee haben und auch sonst nicht wissen, wie Sie an ein Thema kommen sollen, wenden Sie sich an Ihre/n Studienfachberater/in oder schauen Sie sich auf Ihrer Institutswebseite um. Auch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bieten manchmal Themen an.

Wenn sich die/der Studierende und die/der Erstprüfer/in über des Thema einig sind, wird das Formular Antrag auf Zulassung und Vergabe eines Themas zur Abschlussarbeit ausgefüllt und von beiden Prüfer/innen, sowie vom/von der Studierenden unterschrieben (s. Anmeldung) und im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht.

In den ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit kann der/die Studierende das Thema ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Rückgabe ist je Prüfungsversuch einmal möglich.

 

Prüfer/innen

Abschlussarbeiten werden von zwei Prüfer:innen bewertet (Erstprüfer:in und Zweitprüfer:in), die vom zuständigen Prüfungsausschuss bestellt werden. Als Erstprüfer:in wird in der Regel die Person bestellt, die das Thema der Arbeit vergeben hat. Er oder sie ist in der Regel auch für die Betreuung der Abschlussarbeit zuständig.

Mindestens eine prüfende Person muss Hochschullehrer:in sein. Eine entsprechende Liste finden Sie auf den Webseiten der Prüfungsbüros.
Auf der Prüfer:innenliste (Webseite des Prüfungsbüros) finden Sie neben den Hochschullehrer:innen weitere Personen, die Abschlussarbeiten betreuen können. Sollten Sie für die Begutachtung Ihrer Arbeit eine Person wählen wollen, die nicht auf der Liste steht, müssen zusätzlich zum Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen beim Prüfungsbüros eingereicht werden:

  • Aktueller Lebenslauf
  • Kurze Erläuterung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters, dass keine weitere Hochschullehrerin oder kein weiterer Hochschullehrer mit dieser Expertise zur Begutachtung zur Verfügung steht.

In der Regel kann der/die Studierende seine/n Betreuer/in bzw. Erstprüfer/in selbst wählen, solange diese/r den oben genannten Kriterien entspricht und die Aufgabe übernehmen möchte.

 

Anmeldung

Um Ihre Abschlussarbeit offiziell anzumelden, reichen Sie den von Ihnen und Ihren beiden Prüfer/innen unterschriebenen Antrag auf Zulassung und Vergabe eines Themas zur Abschlussarbeit im zuständigen Prüfungsbüro ein. Dies kann auf dem Postweg geschehen oder als PDF per E-Mail. Es gibt dazu keine Fristen.

 

Format

Formelle Anforderungen mit Bezug auf den Inhalt Ihrer Abschlussarbeit (z.B. Seitenanzahl oder Umfang) sind in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgehalten. Über weitere Vorgaben wie Schriftgröße, Schriftart und Zeilenabstand informieren die fachspezifischen Merkblättern, die auf dem oben genannten Formular oder auf der Webseite des zuständigen Prüfungsbüros zu finden sind.

Verpflichtend für alle Abschlussarbeiten ist die „Eigenständigkeitserklärung“. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst, und nicht für andere Prüfungen verwendet haben, sowie dass sämtliche Quellen als solche kenntlich gemacht wurden. Diese Erklärung wird auf einem eigenen Blatt niedergeschrieben und von Ihnen unterschrieben. Jede Kopie Ihrer Abschlussarbeit muss eine solche original unterschriebene Erklärung enthalten (in der elektronischen Version kann sie gescannt vorliegen). Sie kann am Anfang oder am Ende der Arbeit eingegliedert werden.

Wenn die Arbeit fertig ist, muss sie in dreifacher schriftlicher Ausfertigung (gebunden) und zusätzlich in elektronischer Form (welche genau sprechen Sie bitte mit Ihren Prüfer/innen ab) im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht werden.

 

Bearbeitungszeit und Verlängerung

Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit hängt von der fachspezifischen Prüfungsordnung ab. Sie beginnt am Tag nach der schriftlichen Mitteilung des Themas durch den Prüfungsausschuss. In dieser Mitteilung wird auch der Abgabetermin verbindlich festgelegt.

Das Einhalten der Bearbeitungszeit ist ein Kriterium zum Bestehen der Prüfung, weswegen sie nur unter besonderen Umständen verlängert werden kann. Im Falle von Krankheit während der Bearbeitungszeit, können Studierende eine solche Verlängerung beantragen. Dazu müssen sie dem Prüfungsausschuss einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen. Andere schwerwiegende Gründe können ebenfalls durch einen Antrag an den Prüfungsausschuss geltend gemacht werden. Über solche Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss je nach Einzelfall. Den Antrag können Sie im Prüfungsbüro einreichen.

 

Abgabe

Die fertige Abschlussarbeit muss vor Ablauf des Abgabetermins im zuständigen Prüfungsbüro abgegeben werden (s. dazu auch Format). Sie können sie auch per Post verschicken – in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. Wenn der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten oder in der vorlesungsfreien Zeit liegt, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Prüfungsbüro, um einen Termin zu vereinbaren.

Fällt der letzte Tag der Abgabefrist für eine Abschlussarbeit auf einen Sonntag, einen in Berlin staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

Sie können also, sollte der letzte Tag der Abgabefrist auf einen Samstag fallen, Ihre Abschlussarbeit am darauffolgenden Montag abgeben bzw. per Post absenden (es gilt das Datum des Poststempels).

 

Verteidigung

In den fachspezifischen Prüfungsordnungen kann bestimmt werden, dass eine bestandene schriftliche Abschlussarbeit mündlich verteidigt werden muss. Die schriftliche Arbeit muss bestanden sein, damit die Verteidigung stattfinden kann. Die Verteidigung muss mit dem Formular zur "Anmeldung einer Modulabschlussprüfung" im Prüfungsbüro angemeldet werden. In der Regel erfolgt die Verteidigung vor den Prüfer/innen, die die Arbeit bewertet haben. Sie ist hochschulöffentlich, wenn der/die Studierende nicht widerspricht.

Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (Formular)

 

Bewertung, Bestehen und Nichtbestehen

Bachelorarbeiten werden in der Regel innerhalb von fünf Wochen, Master- und andere Abschlussarbeiten in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Einreichung bewertet. Neben der Notenbewertung muss jede/r Prüfer/in ein schriftliches Gutachten erstellen, das seine/ihre Bewertung erläutert. Sobald die Gutachten vorliegen, können Sie diese in Ihrem Prüfungsbüro einsehen.

Als „bestanden“ gilt eine Note von 4,0 oder besser. Eine Note schlechter als 4,0 bedeutet „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“.

Da die Abschlussarbeit von zwei Prüfer/innen bewertet wird, setzt sich die endgültige Note aus dem arithmetischen Mittel der beiden vergebenen Noten zusammen. Sollten die Einzelnoten um mehr als zwei Noten auseinanderliegen oder sollte mindestens eine/r der Prüfer/innen ein „nicht ausreichend“ vergeben haben, bestellt der zuständige Prüfungsausschuss einen dritten Gutachter. In der Regel wird das arithmetische Mittel anhand aller drei Bewertungen neu berechnet.

Wenn die endgültige Note der Abschlussarbeit „nicht ausreichend“ (Durchschnitt schlechter als 4,0) ist, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Wenn auch die Wiederholung nicht bestanden wird, ist die Abschlussarbeit endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.