Anfertigung der Habilitationsschrift
Form |
Gemäß § 2 Abs. 1 der Habilitationsordnung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Habilitationsschrift zu verfassen. |
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Darlegung des eigenen Anteils und Mitautor/-innen |
Bei schriftlichen Habilitationsleistungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Habilitationsordnung, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss Ihr Anteil eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Sie sind daher verpflichtet, den eigenen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen und von den Mitautorinnen und Mitautoren bestätigen zu lassen. |
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Veröffentlichung |
In der Habilitationsordnung finden Sie verschiedene Möglichkeiten zur Veröffentlichung in der Universitätsbibliothek (§ 15). Falls Sie eine elektronische Publikation erwägen, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit der Universitätsbibliothek auf oder informieren sich auf deren Webseiten: http://edoc.hu-berlin.de/e_autoren/. |
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Rechtliche Fragen |
Alle mit den Publikationen eventuell verbundenen rechtlichen Fragen klären Sie bitte vor dem Verfassen der Habilitationsschrift selbständig. Eine rechtliche Beratung durch das Dekanat erfolgt nicht.
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