Exkursionen
Die Genehmigung einer Exkursion erfolgt nach Zustimmung des Institutsrates über den Studiendekan der Philosophischen Fakultät.
Einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss kann man nur im Rahmen von (Wahl-)Pflichtexkursionen stellen. Sie sind in den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen festgeschrieben. Bitte beachten Sie dabei die zentralen Antragsfristen (erster Termin des Fakultätsrats im WS).
Wenn Sie eine Tages-Exkursion, etwa einen Museumsbesuch oder eine Feldexpedition innerhalb Ihrer Lehrveranstaltung planen, nutzen Sie bitte das Formular Wahlexkursion. So stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz der Seminarteilnehmer*innen gewährleistet ist.
Formulare
- (Wahl-)Pflichtexkursion
- Wahlexkursion (= Tagesexkursionen)
Weiterführende Informationen:
- Richtlinie zur Finanzierung und Erteilung von Exkursionen
- Informationen der Studienabteilung
- Wie stelle ich eine Unfallanzeige
- Bei Fragen zu Antrag und Ablauf des Verfahrens sprechen Sie gerne die Bereichsleitung für Lehre und Studium an. Bei Fragen zu Abrechnungen von bezuschussten Exkursionen, wenden Sie sich bitte an die Bereichsleiterin für Haushalt und Personal der Philosophischen Fakultät.