Weiterbeschäftigung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Angestellte, Arbeiter/innen und Beamt/innen (außer Hochschullehrer) gleichermaßen. Hinweise zur Besetzung von Stellen für studentische Hilfskräfte finden Sie hier.
1. Zeitpunkt der Einleitung eines Antrags auf Weiterbeschäftigung
Der Antrag auf Weiterbeschäftigung sollte spätestens 6 Wochen vor dem Auslaufen des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.
2. Klärung der Besetzungs- und Finanzierungsoptionen
Ist die Finanzierung der Stelle durch Haushalts- oder Drittmittel gesichert? |
Haushaltsstellen: (Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fakultätsverwaltung.) Drittmittelstellen: Für die Weiterbeschäftigung muss beim SZF die schriftliche Finanzierungszusage des jeweiligen Drittmittelgebers für den beantragten Zeitraum vorliegen. |
Welche Befristung soll für die Stellenbesetzung vorgesehen werden? |
Haushaltsstellen: Auch bei Weiterbeschäftigungen gilt, dass die Befristung an ein konkretes Qualifikationsziel gebunden werden muss! Sofern für eine Stelle des nichtwissenschaftlichen Personals eine befristete Weiterbeschäftigung erforderlich wird, muss ein sachlicher Befristungsgrund (z.B. Elternzeitvertretung) angegeben werden. Drittmittelstellen:Wenn die Beschäftigung überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird und diese Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe sowie Zeitdauer bewilligt wurde, können befristete Verträge ohne weiteren sachlichen Befristungsgrund verlängert werden. Die Beschäftigungshöchstdauer nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt in diesem Fall nicht. Befristungsende ist das Projektende, sofern in der Bewilligung keine definierten Teilprojekte enthalten sind. |
3. Beantragung der Weiterbeschäftigung
Was muss ich für die Beantragung einer Weiterbeschäftigung einreichen? |
Die Antragsformulare für Weiterbeschäftigungen sind identisch mit denen für eine Einstellung. Sie finden Sie auf der Homepage der Personalabteilung:
Durch den Antragsteller ist ausschließlich die Seite 1 des Formulars auszufüllen und links unten zu unterzeichnen. Bitte vergessen Sie nicht die Angaben zur Finanzierung (OKZ, Stellennummer oder Angaben zum Drittmittelprojekt). Das Antragsformular ist mit folgenden Anlagen an die Fakultätsverwaltung einzureichen:
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Hier finden Sie eine pdf-Version: | Checkliste zur Weiterbeschäftigung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal |