Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Weiterbeschäftigung von studentischem Personal


Die nachfolgenden Ausführungen gelten ausschließlich für studentische Hilfskräfte. Hinweise zum Verfahren für wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal finden Sie hier.
 

1. Zeitpunkt der Einleitung eines Antrags auf Weiterbeschäftigung

Der Antrag auf Weiterbeschäftigung sollte ca. 6 Wochen vor dem Auslaufen des aktuel­len Vertragsverhältnisses erfolgen.

2. Klärung der Besetzungs- und Finanzierungsoptionen
 

Ist die Finanzierung der Stelle durch Haushalts- oder Drittmittel gesichert?
  • Haushaltsstellen: Für die Weiterbeschäftigung muss im beantragten Zeitraum eine haushaltsfinanzierte Beschäftigungs­position (BePos) vorhanden sein.
    (Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fakul­tätsverwaltung.)
  • Drittmittelstellen: Für die Weiterbeschäftigung muss bei der Forschungs­abteilung die schriftliche Finanzierungszusage des jeweiligen Drittmittelgebers für den beantragten Zeitraum vorliegen.
  • Stellen aus sonstigen Mitteln: In Ausnahmefällen können zur Finanzierung einer Stelle für studentische Hilfskräfte auch andere Mittel (Personalkontingent, Sachmittel o.ä.) umgewidmet werden. Hierfür ist die Zustimmung des jeweiligen Institutsdirektors/Institutsrates notwendig.
Welche Befristung soll für die Stellenbesetzung vorge­sehen werden? Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften werden i.d.R. für 24 Monate begründet, max. bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit des jeweils aktuellen Studiengangs. (Ausnahmen sind nach Einzelfall­prüfung einer begründeten Prognose über die notwendige Reststudienzeit möglich.)

 

 

3. Beantragung der Weiterbeschäftigung
 

Was muss ich für die Beantragung einer Weiterbeschäftigung einreichen?

Die Antragsformulare für Weiterbeschäftigungen sind identisch mit denen für eine Einstellung. Sie finden Sie auf der Homepage der Personalabteilung unter dem Link „Vordrucke“ (http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/vordrucke).

Durch den Antragsteller ist ausschließlich die Seite 1 des Formulars auszufüllen und links unten zu unterzeichnen. Bitte vergessen Sie nicht die Angaben zur Finanzierung (OKZ, Stellennummer oder Angaben zum Drittmittelpro­jekt). Das Antragsformular ist mit folgenden Anlagen an die Fakultätsverwaltung einzureichen:

  • Kurze Begründung der Weiterbeschäftigung, ggf. Begründung des beantragten Weiterbeschäftigungs­zeitraums, falls dieser von der Regel abweicht
Schriftliche Zustimmung der betroffenen SHK zur Weiterbeschäftigung sowie eine aktuelle Immatriku­lationsbescheinigung
Hier finden Sie eine pdf-Version: Checkliste zur Beantragung einer Weiterbeschäftigung von studentischem Personal
 
 
 
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