Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum

FAQ

 

Muss ich ein Exposé einreichen?

Was ist, wenn ich meine Regelbearbeitungszeit überschreite?

Wann muss der/die Zweitbetreuer/in den Antrag auf Zulassung unterschreiben?

Kann ich den (Arbeits-)Titel meiner Dissertation ändern?

 

Muss ich ein Exposé einreichen?

 

Nicht für die Antragstellung selbst (Ausnahme: Fast-Track-Promotionsverfahren). Jedoch kann es sein, dass Ihr/e Erstbetreuer/in ein Exposé sehen möchte.

 

Was ist, wenn ich meine Regelbearbeitungszeit überschreite?

 

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit ist möglich, wenn Ihre/r Erstbetreuer/in und der zuständige Prüfungsausschuss einer Verlängerung zustimmen. Dafür ist eine Antragstellung erforderlich. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Verlängerung der Bearbeitungszeit.

Sie finden den Antrag auch in Ihrem AGNES-Konto hinterlegt.

Der Antrag muss von Ihnen ausgefüllt und von Ihrem/r Erstbetreuer/in unterschrieben werden. Im Anschluss wird er ans Promotionsbüro geschickt. Dieses kümmert sich um die Unterschrift des Prüfungsausschusses.

Seit dem 01.06.2026 schickt das Promotionsbüro den bewilligten Antrag zurück an die Promovierenden. Diese laden den Antrag selbst in ihrem AGNES-Konto hoch.

 

Wann muss der/die Zweitbetreuer/in den Antrag auf Zulassung unterschreiben?

 

Spätestens nach 12 Monaten. Die Betreuungsvereinbarung wird dazu erneut ausgefüllt, von allen Beteiligten unterschrieben und im Anschluss an das Promotionsbüro weitergeleitet.

 

Kann ich den (Arbeits-)Titel meiner Dissertation ändern?

 

Eine Änderung des Arbeitstitels der Dissertation ist jederzeit möglich und muss nicht beantragt oder dem Promotionsbüro angezeigt werden.

Eine Änderung des Titels der Dissertation für die Veröffentlichung ist ebenfalls ohne Antrag möglich. Hier gelten nur zwei Besonderheiten: Zum einen muss der Titel, der im Eröffnungsgesuch genannt wurde, in den Belegexemplaren für die Universitätsbibliothek mit angegeben werden und zum zweiten ist die Ausführung des Dissertationstitels auf der Promotionsurkunde davon unberührt. Es wird auf der Urkunde der Titel angegeben, der im Eröffnungsgesuch benannt und unter dem das Promotionsverfahren durchgeführt wurde.

 

TBC