Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Herzlich Willkommen auf der Informationsseite "Habilitieren an der Philosophischen Fakultät"

Die Philosophischen Fakultät erteilt die Lehrbefähigung für folgende Fächer:

  • Bibliotheks- und Informationswissenschaft
  • Europäische Ethnologie
  • Philosophie
  • Alte Geschichte
  • Mittelalterliche Geschichte
  • Neuere und Neueste Geschichte

 

 

Ablauf eines Habilitationsverfahrens an der Philosophischen Fakultät

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Das gesamte Habilitatonsverfahren - von der Antragsstellung bis zur Aushändigung der Urkunde - soll maximal 9 Monate dauern.

 

Einzureichende Unterlagen bei Antragseröffnung

Es ist ein schriftlicher Antrag an den/die Dekan:in zu stellen, in dem das wissenschaftliche Fachgebiet zu nennen ist, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Nachweis der Promotion (Vorlage der Urkunde im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
  • Ein Exemplar der Dissertation
  • Ein Lebenslauf mit Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang
  • Die schriftliche Habilitationsleistung in sechs Exemplaren sowie in elektronischer Form
  • Der Nachweis der didaktischen Befähigung
  • Ein Verzeichnis der sonstigen wissenschaftlichen Publikationen
  • Eine Erklärung darüber, ob bereits früher ein Habilitationsverfahren durchgeführt wurde, gegebenenfalls mit vollständigen Angaben über dessen Ausgang
  • Eine Erklärung darüber, dass an keiner anderen Universität ein Habilitationsverfahren der Antragstellerin bzw. des Antragstellers schwebt
  • Drei Themenvorschläge für den hochschulöffentlichen Vortrag mit wissenschaftlichem Fachgespräch

 

Ablauf eines Habilitationskolloquiums

Das Habilitationskolloquium findet grundsätzlich in Präsenz im Rahmen einer Fakultätsratssitzung statt.

  • 4 Wochen vor dem Sitzungstermin erhält der Habilitand / die Habilitandin den Titel ihres Vortrages, der maximal 30 min dauern soll.
  • Die Fakultätsratssitzung beginnt mit dem Vortrag. Anschließend folgt das wissenschaftliche Fachgespräch, das zwischen 45 und 60 min dauert.

 

Habilitationsordnung

Lehrbefugnis|Privatdozentur

Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens kann Ihnen nach vorherigem Antrag die Lehrbefugnis erteilt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an den Bereich Akademische Angelegenheiten, der mit Ihnen das Verfahren bespricht und auch die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung stellt.