Eröffnung eines Promotionsverfahrens
(Einreichen der Promotionsschrift)
Eröffnungstermine
(Sitzungen des Promotionsausschusses der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät)
Der Promotionsausschuss tagt nicht in den Monaten März, August und September.
Bitte reichen Sie spätestens acht Tage vor dem geplanten Eröffnungstermin sechs Exemplare der Promotionsschrift und folgende Unterlagen im Promotionsbüro ein
(Kabelitz, DOR 24, 3.208):
- Ggf. Nachweis der zusätzlich geforderten Studienleistungen (Erfüllung der mit der Zulassung erteilten Auflagen) im Original oder in Form amtlich beglaubigter Kopien
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt
- Ggf. eine Auflistung Ihrer veröffentlichten wissenschaftlichen SchriftenErklärung I und II (Promotionsordnung 2021)
- Vorschlag einer Liste der Mitglieder der Promotionskommission
(siehe Promotionsordnung § 9)
Bitte fügen Sie in jedes Exemplar der Promotionsschrift ein (fest einbinden):
- Selbstständigkeitserklärung (Promotionsordnung 2021)
- Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt