Eröffnung eines Promotionsverfahrens
(Einreichen der Promotionsschrift)
Eröffnungstermine
(Sitzungen des Promotionsausschusses der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät)
Der Promotionsausschuss tagt nicht in den Monaten März, August und September.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Promotionsbüro ein
(Kabelitz, DOR 24, 3.208):
- Ggf. Nachweis der zusätzlich geforderten Studienleistungen (Erfüllung der mit der Zulassung erteilten Auflagen) im Original oder in Form amtlich beglaubigter Kopien
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt
- Ggf. eine Auflistung Ihrer veröffentlichten wissenschaftlichen Schriften
Erklärung I und II (Promotionsordnung 2021)
Erklärung I und II (Promotionsordnung 2024)- Vorschlag einer Liste der Mitglieder der Promotionskommission
(siehe Promotionsordnung § 9)- Versicherungserklärung zur Einhaltung wissenschaftlicher Standards
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens: https://gremien.hu-berlin.de/de/kommissionen/fehlverhalten/
Bitte fügen Sie in jedes Exemplar der Promotionsschrift ein (fest einbinden):
- Selbstständigkeitserklärung (Promotionsordnung 2021)
Selbstständigkeitserklärung (Promotionsordnung 2024) - Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt