Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Nach der Rückkehr

  1. Die zweite Stipendien-Rate
    • Confirmation for Student Stay Abroad
    • Transcript of Records
    • Anerkennungsnachweis
    • Online EU-Survey
  2. Alumni-Erfahrungsbericht
  3. Anrechnung von Leistungen

 

1. Die zweite Stipendien-Rate


Um die zweite Rate der Förderung (also die restlichen 30%) zu erhalten, benötigen Cornelia Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) von der Abteilung Internationales der HU und wir (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) folgende Unterlagen per Mail von euch:

  • Confirmation for Student Stay Abroad: 
    • Diese ähnelt formal der Confirmation of Registration und wird nach Ende des Semesters von der PU ausgefüllt. Den Link zur Vorlage des Formulars findet ihr auf unserer Website im Bereich Downloads.

  • Transcript of Records:
    • Hierbei handelt es sich um das Zeugnis, das euch von eurer PU ausgestellt wird. Vermerkt sind die belegten Kurse und eure Leistungen. Manchmal geht das Dokument direkt bei uns ein und wir leiten es euch weiter. Sollte die PU euch das Transcript direkt senden oder euch die Möglichkeit bieten es herunterzuladen, leitet uns dieses bitte als Scan weiter. Sendet Frau Marx und uns das Dokument bis spätestens zum 30.11.2024.

  • Anerkennungsnachweis:
    • Hier wird, basierend auf eurem Learning Agreement, festgehalten, inwiefern eure Kurse letztendlich anerkannt werden. Die Anrechnung besprecht ihr mit eurer Studienfachberatung. Auch wenn ihr euch nichts anrechnen lassen wollt, müsst ihr den Anrechnungsnachweis ausfüllen, unterschreiben und abgeben.

    • Den unterschriebenen Anerkennungsnachweis (mit eurer Unterschrift und der eurer Studienfachberatung) schickt ihr an Frau Marx und uns. 

    • Bitte beachten: wir benötigen unbedingt einen Scan des Anerkennungsnachweises! Solltet ihr ihn auch an das Prüfungsbüro weiterleiten, um eure Leistungen eintragen zu lassen, macht vorher einen Scan! Den Anerkennungsnachweis benötigen wir ebenfalls so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.11.2024. Den Link zur Vorlage des Formulars findet ihr auf unserer Website im Bereich Downloads.

    • (Hinweis: Ihr seid selbst dafür zuständig, die besprochene Anrechnung mit der Studienfachberatung bei eurem Prüfungsbüro einzureichen!)
  • Online EU-Survey:
    • Hierbei handelt es sich um eine Online-Umfrage zu euren Erfahrungen im Auslandssemester. Die Teilnahme ist verpflichtend! Ihr erhaltet eine Einladung von der EU per Mail.

    • Der EU-Survey muss nicht per Mail mit den anderen Dokumenten an Frau Marx und uns geschickt werden, sondern lediglich online ausgefüllt und abgeschlossen werden.

 

► Hier findet ihr die Unterlagen.

 

ACHTUNG! Solltet ihr Dokumente nicht fristgerecht einreichen, kann dies zur Nicht-Auszahlung der Förderung bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Raten führen! Wir bemühen uns, euch vor den Deadlines Erinnerungsmails zukommen zu lassen, prinzipiell seid ihr jedoch selbst dafür verantwortlich, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen! 

  • Je früher ihr die geforderten Dokumente einreicht, desto schneller bekommt ihr natürlich auch die Förderung.
  • Bei Fragen dazu, wenn die Auszahlung der Stipendienrate erfolgt bzw. wenn es Probleme damit gibt, wendet euch bitte an Cornelia Marx.
  • Bitte beachtet auch, dass jede Auszahlung einzeln von Frau Marx angewiesen werden muss. Daher kann es ggf. einige Tage länger dauern, wenn zeitgleich viele Studierende ihre Dokumente Einreichen oder es z.B. Feiertage/Ferien gibt. Habt also etwas Geduld, nachdem ihr eure Dokumente eingereicht habt.

 

2. Alumni-Erfahrungsbericht


Da wir weder die Ergebnisse eures Surveys noch die Ergebnisse des Sprachtests einsehen können, aber trotzdem gerne mehr über eure Erfahrungen wissen möchten, müsst ihr zusätzlich noch einen Alumni-Erfahrungsbericht ausfüllen und an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) per Mail schicken. Vielleicht habt ihr diesen bereits auf unserer Website gesehen. Falls ihr einverstanden seid, laden wir die Erfahrungsberichte anonymisiert auf unsere Webseite hoch, damit sich zukünftige Outgoings über einen Auslandsaufenthalt dank euch informieren können.

 

3. Anrechnung von Leistungen


Im Idealfall wollt und könnt ihr euch Leistungen, die ihr während eures Auslandssemesters erworben habt, für euer Studium an der HU anrechnen lassen. Dazu gab es schon mit dem Learning Agreement oder spätestens mit dem Anerkennungsnachweis Absprachen mit eurer Studienfachberatung an der HU, inwiefern das möglich ist. Dass diese Leistungen schließlich auch über Agnes verbucht werden, also für euer Studium an der HU angerechnet werden, dafür seid ihr selbst zuständig! Besprecht mit eurer Studienfachberatung, welche Nachweise ihr bei eurem Prüfungsbüro einreichen müsst. Ggf. sind das euer Transscript of Records von der Partneruni und/oder euer Anerkennungsnachweis.

An dieser Stelle sei auch nochmal erwähnt, dass es keine Pflicht ist, sich Leistungen aus dem Auslandssemester für das Studium an der HU anrechnen zu lassen. Ihr müsst euch also keine Leistungen anerkennen lassen.