Eröffnung eines Promotionsverfahrens
(Einreichen der Promotionsschrift)
Eröffnungstermine
(Sitzungen des Promotionsausschusses der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät)
Der Promotionsausschuss tagt nicht in den Monaten August und September.
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Sommersemester 2019
15. Mai 2019
19. Juni 2019
10. Juli 2019
Bitte reichen Sie spätestens eine Woche vor dem geplanten Eröffnungstermin sechs Exemplare der Promotionsschrift und folgende Unterlagen im Promotionsbüro ein
(Kabelitz, DOR 24, 3.208):
- Ggf. Nachweis der zusätzlich geforderten Studienleistungen (Erfüllung der mit der Zulassung erteilten Auflagen) im Original oder in Form amtlich beglaubigter Kopien
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt
- Ggf. eine Auflistung Ihrer veröffentlichten wissenschaftlichen Schriften
- Erklärung I und II
- Vorschlag einer Liste der Mitglieder der Promotionskommission
(siehe Promotionsordnung § 9)
Bitte fügen Sie in jedes Exemplar der Promotionsschrift ein (fest einbinden):
- Selbstständigkeitserklärung (Promotionsordnung 2010)
- Selbstständigkeitserklärung (Promotionsordnung 2016)
- Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt