Humboldt-Universität zu Berlin - Masterstudiengang Europäische Literaturen

Studienordnung 2008

Die Studien- und Prüfungsordnung von 2008 für den Masterstudiengang Europäische Literaturen ist auch hier im PDF-Format zu finden.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 28/2006) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 16. April 2008 die folgende Studienordnung erlassen.

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studienbeginn, Vollzeitstudium, Teilzeit- studium

§ 3 Umfang der Studienangebote des Faches

§ 4 Studienziele, Internationalität und Anerkennung anderer Studienleistungen

§ 5 Module und Studienpunkte

§ 6 Studienaufbau

§ 7 Lehr- und Lernformen

§ 8 Qualitätssicherung

§ 9 In-Kraft-Treten

 

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Anlage 2: Studienverlaufsplan

 


 

§ 1 Geltungsbereich

 
§ 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Masterstudiums Europäische Literaturen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Prüfungsordnung für dieses Fach und der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) der HumboldtUniversität zu Berlin.
 

 

§ 2 Studienbeginn, Vollzeitstudium, Teilzeitstudium

 

(1) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

(2) Das Studium ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es kann gemäß der ASSP auf Antrag und aus den dort aufgeführten Gründen als Teilzeitstudium absolviert werden.

 


 

§ 3 Umfang der Studienangebote des Faches

 
In einem Masterstudiengang müssen insgesamt 120 Studienpunkte (SP) erworben werden. Davon entfallen 90 Studienpunkte auf das Fachstudium und 30 Studienpunkte auf die Masterarbeit. Der Gesamtumfang des Studienganges beträgt somit 3600 Stunden Arbeitsaufwand, die auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern im Umfang von je 30 Studienpunkten, also 900 Stunden pro Semester verteilt sind.
 

 

§ 4 Studienziele, Internationalität und Anerkennung anderer Studienleistungen

(1) Das Studium zielt auf die forschungsbasierte Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im Bereich Europäische Literaturen sowie auf den Erwerb von methodischen Kompetenzen. Entscheidender Bestandteil des Masterstudiums ist die zunehmend selbständige wissenschaftliche Arbeit zum Erwerb der Fähigkeit der methodisch reflektierten Beurteilung auch neuer Problemlagen.
 
(2) Studierende erlangen in Präsenzlehre, virtueller Lehre und einem hohen Anteil an Selbststudium sowie in intensiven Forschungsseminaren und Forschungsprojekten die Fähigkeiten, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Medien, des Verlagswesens, des Kulturmanagements, der Bildung und der Fortbildung oder in der Wissenschaft ermöglichen. Das Masterstudium an der HumboldtUniversität zu Berlin eröffnet auch die Möglichkeit, insbesondere disziplinenübergreifende Fragestellungen zu bearbeiten.
 
(3) Das Studium zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit Themen aus den Bereichen der europäischen Literaturen seit der Antike. Es erzeugt insbesondere Kompetenzen in der methodischen Analyse literarischer und pragmatischer Texte, ihrer Beschreibung und Interpretation im Zusammenhang historischer Wissensformationen und Medienkonstellationen. Insgesamt werden damit methodische Fähigkeiten ausgebildet, welche die Qualifikation für eine Tätigkeit in den kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen des deutschsprachigen Raums und der europäischen Länder bilden.
 
(4) Der Studiengang bietet die Möglichkeit, an kooperierenden Hochschulen im In- und Ausland einzelne Module zu studieren. Daneben können gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Fächern oder an anderen Hochschulen erbracht worden sind, auf der Grundlage der Prü- fungsordnung und der maßgeblichen Regelungen der Humboldt-Universität zu Berlin anerkannt werden.

 

 


 

§ 5 Module und Studienpunkte

 
(1) Das Studium setzt sich aus Modulen zusammen, in denen Lehrangebote inhaltlich und zeitlich miteinander verknüpft und grundsätzlich durch studienbegleitende Prüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgeschlossen werden. In allen Modulen können einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module durch vergleichbar große Studienprojekte i. S. v. § 7 dieser Studienordnung ersetzt werden.
 
(2) Der Fakultätsrat beschließt die Inhalte der Module; er kann im Rahmen der Qualifikationsziele des Faches Lehr- und Lernformen oder Module austauschen oder neue hinzufügen, um der wissenschaftlichen Entwicklung des Faches sowie den beruflichen Chancen der Studierenden Rechnung zu tragen. Die Module und das jeweilige Angebot an Lehrveranstaltungen werden auf den InternetSeiten der Fakultät und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin veröffentlicht. Die Studienfachberatung informiert über die aktuellen Inhalte und Anforderungen des Fachs und ist bei der individuellen Studienplanung behilflich.
 
(3) In jedem Modul erwerben die Studierenden eine bestimmte Anzahl an Studienpunkten. Ein Studienpunkt entspricht 30 Zeitstunden. Diese Stunden setzen sich aus Präsenz in Lehrveranstaltungen und der Zeit für das Selbststudium einschließlich der Gruppenarbeit, der Projektarbeit oder der Arbeit an Präsentationen und anderen Studienarbeiten sowie dem Prüfungsaufwand zusammen.
 
(4) Für den Erwerb der Studienpunkte müssen die geforderten Arbeitsleistungen erbracht und die Modulabschlussprüfung bestanden sein. Die Arbeitsleistung kann durch aktive Teilnahme, durch mündliche oder schriftliche Vor- und Nachbereitung einer Lehrveranstaltung, durch Tests, durch Kurzvorträge oder Darstellung in unterschiedlichen Medien, durch Thesenpapiere o.Ä. nachgewiesen werden. Die Einzelheiten geben die Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt.
 

 


 

§ 6 Studienaufbau

 
(1) Das Studium gliedert sich in drei Bereiche:
 
(a) Die Module 1 bis 4
 
Antike
Mittelalter/Frühe
Neuzeit Neuzeit I
Neuzeit II
 
vermitteln einen exemplarisch angelegten, breiten Einblick in die Nationalliteraturen Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie können aus den Bereichen Deutsche Literatur, Anglistik, Romanistik, Slawistik, Skandinavistik sowie Griechische und Lateinische Literatur gewählt werden. In diesen Modulen stehen die Texte auch in Übersetzung zur Verfügung.
 
(b) Die Module 5 bis 8
 
Gattungsgeschichte und Gattungstheorie
Text und Wissen
Text und Medien
Literaturtheorie und Ästhetik 
 

führen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit drei Nationalliteraturen. Hier kann zu den oben genannten Fächern auch die Hungarologie gewählt werden.

Je ein Modul befasst sich mit Fragen der Gattungsgeschichte und Gattungstheorie, je ein weiteres gilt dem Bereich „Text und Wissen“ bzw. „Text und Medien“. Diese Module setzen sich in der Regel mit originalsprachlichen Texten auseinander.

(c) Das Modul 9 ist das Ergänzungsmodul „Literatur und kulturelle Praxis“

 

(2) Das Studium besteht aus folgenden Modulen:

 

Modul 1:  Antike 10 SP/4 SWS
Modul 2:  Mittelalter/Frühe Neuzeit                           10 SP/4 SWS
Modul 3:  Neuzeit I 10 SP/4 SWS
Modul 4:  Neuzeit II 10 SP/4 SWS

 

Dabei muss ein Modul auf die Antike und ein weiteres auf das Mittelalter und die Frühe Neuzeit (bis zum 17. Jahrhundert) entfallen, die übrigen beiden Module sind im Bereich der Neuzeit seit dem 18. Jahrhundert zu absolvieren (davon mindestens eines zur Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts).

 

Aus den Modulen 9, 10 und 11 ist ein Modul zu wählen.

 

Modul 5:

Gattungsgeschichte und Gattungstheorie

10 SP/4 SWS
Modul 6: Text und Wissen 10 SP/4 SWS
Modul 7: Text und Medien 10 SP/4 SWS
Modul 8: Literaturtheorie und Ästhetik 10 SP/4 SWS
Modul 9: Literatur und kulturelle Praxis 10 SP/4 SWS

Modul 10:

Masterarbeit

30 SP

(3) Die Veranstaltungen in den Modulen müssen insgesamt aus mindestens drei Literaturen gewählt werden.

(4) Das Thema der Masterarbeit kann allen im Studiengang berührten Themenfeldern entnommen werden. Es kann entweder Fragen einer einzigen Nationalliteratur behandeln oder komparatistisch angelegt sein.

 


 

§ 7 Lehr- und Lernformen

 

Die im Studiengang zu erwerbenden Kompetenzen werden in unterschiedlichen Lehr– und Lernformen vermittelt. Die Arbeitsbelastung der Studierenden ergibt sich aus der Präsenzzeit und der zugehörigen Vor- und Nachbereitung im Selbststudium in der Vorlesungszeit und dem Selbststudium in der vorlesungsfreien Zeit. Die Gesamtarbeitsbelastung wird in den Beschreibungen der Module festgelegt. Vorlesung (VL): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, die Studierenden breites Wissen im Überblick vermitteln. Seminar (SE): Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende vertieftes Wissen erlangen und die Kompetenz zur eigenständigen Anwendung dieses Wissens oder zur Analyse und Beurteilung neuer Problemlagen entwickeln. Studienprojekt (SPJ): Studienprojekte vermitteln Studierenden methodische Kompetenzen und ermöglichen die Arbeit an selbst gewählten Forschungsprojekten. Die SPJ umfassen in der Regel zu Beginn und zum Ende des Projekts Präsenzlehre, Projektarbeit im Selbststudium und die durchgängige individuelle Betreuung durch die Lehrenden.

 


 

§ 8 Qualitätssicherung

 

Das Studienangebot unterliegt regelmäßigen Maß- nahmen zur Sicherung der Qualität dieses Angebotes. Dazu zählen insbesondere die Akkreditierung und Re-Akkreditierung und die Evaluation der Lehre.

 


 

§ 9 In-Kraft-Treten

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HumboldtUniversität zu Berlin in Kraft.

 


 

Anlage 1: Modulbeschreibungen

 

Modul 1: Antike
Modul 2: Mittelalter/Frühe Neuzeit
Modul 3: Neuzeit I
Modul 4: Neuzeit II
Modul 5: Gattungsgeschichte und Gattungstheorie
Modul 6: Text und Wissen
Modul 7: Text und Medien
Modul 8: Literaturtheorie und Ästhetik
Modul 9: Literatur und kulturelle Praxis
Modul 10:

Masterarbeit

 


 

Anlage 2: Studienverlaufsplan

 

Hier finden Sie eine Verteilung der Module auf die Semester, die einem idealtypischen, aber nicht verpflichtenden Studienverlauf entspricht.