Krankmeldung für Prüfungen
Im Falle von Krankheit muss eine ärztliche Krankschreibung eingereicht werden. Grundlage der Krankschreibung muss eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Diese Krankschreibung (keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsbüro der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät vorliegen, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Über eine Nichtanerkennung der Krankmeldung werden Sie ggf. vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich informiert.
Bitte reichen Sie mit dem Krankenschein das vollständig ausgefüllte Formular ein. Die Abgabe erfolgt per Post oder Hausbriefkasten.
Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.