Prüfungsrücktritt und Prüfungsabmeldung
Regulärer Rücktritt:
Prüfungsanmeldungen können bis zu einer Woche vor einem Prüfungstermin oder Beginn einer Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Die Prüfungsabmeldungen erfolgen grundsätzlich online über AGNES. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise aus dem AGNES-Hilfe-Center. Sollte die Onlineabmeldung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail von Ihrem HU-Account an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
Besonderer Rücktritt:
Erscheinen Sie trotz Anmeldung und Zulassung nicht zu einem Prüfungstermin oder überschreiten Sie eine Bearbeitungszeit, ist die Prüfung nicht bestanden. Dies gilt nicht, wenn Sie unverzüglich den Rücktritt von der Prüfung erklären und einen wichtigen Rücktrittsgrund glaubhaft machen. Im Falle von Krankheit hat die Glaubhaftmachung durch ärztliches Attest* (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu erfolgen. Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung, sein.
Bitte senden Sie das Attest zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular zur Krankmeldung unverzüglich als Scan per Mail an das zuständige Prüfungsbüro.
Wird der Rücktrittsgrund anerkannt, gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt.
*Bitte beachten Sie, dass im Falle von Krankheit eine attestierte Prüfungsunfähigkeit vorliegen muss (keine Arbeitsunfähigkeit!). Das ärztliche Attest muss Angaben zu der Art der Krankheit, der spezifischen durch die Erkrankung hervorgerufenen Leistungsbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen für die jeweilige Prüfungsart, die vermutliche Krankheitsdauer sowie die Art der ärztlichen Feststellung der Beeinträchtigungen enthalten. Bei dem Vorliegen einer anhaltenden Grunderkrankung (sog. Dauerleiden) bedarf es gesonderter Angaben dazu, warum und wie der derzeitige Akutzustand von der Grunderkrankung abweicht.
Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.