Studienordnung (2014)
Die fachspezifische Prüfungs- und Studienordnung von 2014 für den Masterstudiengang Europäische Literaturen ist auch hier im PDF-Format zu finden.
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 15. Januar 2014 die folgende Studienordnung erlassen:
§ 5 Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge
Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
Das Studium kann zum Wintersemester aufgenommen werden.
§ 3 Ziele des Studiums
(2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für eine berufliche Tätigkeit in den kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen des deutschsprachigen Raums und der europäischen Länder, in den Medien, im Verlagswesen, im Kulturmanagement, in der Bildung und der Fortbildung oder in der Wissenschaft.
§ 4 Module des Studiums
Modul 1: | Antike | 10 LP |
Modul 2: | Mittelalter/Frühe Neuzeit | 10 LP |
Modul 3: | Neuzeit I | 10 LP |
Modul 4: | Neuzeit II | 10 LP |
Modul 5: | Gattungsgeschichte und Gattungstheorie | 10 LP |
Modul 6: | Text und Wissen | 10 LP |
Modul 7: | Text und Medien | 10 LP |
Modul 8: | Masterarbeit | 30 LP |
(b) Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)
Aus den Modulen 9, 10 und 11 ist ein Modul zu wählen.
Modul 9: | Literaturtheorie und Methodologie | 10 LP |
Modul 10: | Ästhetik: Literatur und die Künste | 10 LP |
Modul 11: |
10 LP |
(c) Überfachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)
Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 10 LP nach freier Wahl zu absolvieren.
§ 5 Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge
Für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge wird das folgende Modul angeboten: Modul 12: Text – Wissen – Medien
§ 6 In-Kraft-Treten
(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. Das zugehörige Studienangebot wird beginnend mit dem Wintersemester 2014/15 im 1. Fachsemester vorgehalten und in jedem folgenden Semester um das jeweils nächste Fachsemester erweitert.
(2) Diese Studienordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung zum 1. Fachsemester aufnehmen. Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsel fortsetzen, gilt die Studienordnung vom 06. August 2008 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2008) übergangsweise fort, soweit das Studium im maßgeblichen Fachsemester nach dieser Studienordnung gemäß Absatz 1 Satz 2 noch nicht angeboten wird.
(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsel fortgesetzt haben, gilt die Studienordnung vom 06. August 2008 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2008) übergangsweise fort. Alternativ können sie diese Studienordnung einschließlich der zugehörigen Prüfungsordnung wählen, soweit das Studium im entsprechenden Fachsemester nach dieser Studienordnung gemäß Absatz 1 Satz 2 angeboten wird. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich.
(4) Mit Ablauf des Sommersemesters 2017 tritt die Studienordnung vom 06. August 2008 außer Kraft. Das Studium wird dann auch von den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 benannten Studentinnen und Studenten nach dieser Studienordnung fortgeführt. Bisherige Leistungen werden entsprechend § 110 ZSP-HU berücksichtigt.
Anlage 1: Modulbeschreibungen
Modul 1 | Antike |
Modul 2 | Mittelalter/Frühe Neuzeit |
Modul 3 | Neuzeit I |
Modul 4 | Neuzeit II |
Modul 5 | Gattungsgeschichte und Gattungstheorie |
Modul 6 | Text und Wissen |
Modul 7 | Text und Medien |
Modul 8 | Masterarbeit |
Fachlicher Wahlpflichtbereich
Modul 9 | Literaturtheorie und Methodologie | |
Modul 10 | Ästhetik: Literatur und die Künste | |
Modul 11 |
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Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan
Hier finden Sie eine Verteilung der Module auf die Semester, die einem idealtypischen, aber nicht verpflichtenden Studienverlauf entspricht.