
Die Sprungbrett-Praktikumsstandards
Diese Praktikumsstandards beschreiben die Richtlinien, denen sich die Praktikumsbörse Sprungbrett verpflichtet fühlt. Die folgenden sieben Punkte sind für uns bei der Auswahl und Evaluation des Praktikumsangebotes entscheidend:
- Das Praktikum bietet einen Einblick in mögliche Tätigkeitsfelder und dient der beruflichen Orientierung. Das Praktikumsangebot von Sprungbrett ist auf potentielle Berufsfelder für Studierende der drei Fakultäten ausgerichtet.
- Das Praktikum dient dem Erwerb praxisrelevanter Kenntnisse. Der Praktikumsanbieter gewährleistet diesen Lerneffekt.
- Der/Die Praktikant/in wird in die Arbeitsabläufe der Institution integriert. Dies gewährleistet ein/e vom Praktikumsanbieter festgelegte/r Betreuer/in.
- Das Praktikum dient als Qualifikation für den späteren Berufseinstieg. Daher verpflichten sich die Praktikumsanbieter, nach Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
- Der/Die Praktikant/in darf keinen regulären Arbeitsplatz ersetzen. Der Praktikumsanbieter ermöglicht, dass der/die Praktikant/in ergänzend zu bestehenden Arbeitsstrukturen eingesetzt wird.
- Das Praktikum muss klaren Arbeitszeitregelungen unterliegen. Sprungbrett fordert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Semesterbegleitende Teilzeitregelungen werden begrüßt.
- Die Praktika werden mittels Erfahrungsberichten von den Studierenden evaluiert. Bei Nichteinhaltung der Praktikumsstandards durch die Praktikumsanbieter kann das Praktikum sofort beendet und aus dem Sprungbrett-Angebot entfernt werden.
Hier auch als Download: Die Praktikumsstandards (pdf)