Sitzungsgeld
Allgemeines
- Grundlage: HSigVO – Hochschulsitzungsgeldverordnung (1991)
- zentrale Webseite
- Gremien, für die Gelder gezahlt werden können, regelt § 2:
- FR
- IR
- BK
- örtlicher Wahlvorstand
- KSL Institute
- Gremien, für die keine Gelder gezahlt werden können:
- HPK
- Ethikkommission
- Prüfungsausschüsse
Verfahren:
- Antrag: Website HH-Abteilung,
- Antrag mit Auflistung der Sitzungen, Unterschrift der/s Vorsitzenden oder Geschäftsstelle des Gremiums an Bereich Haushalt und Personal, Fakultätsverwaltung,
- Zahlung nach § 4 nur für gewählte Mitglieder, für Stellvertreter nur im Vertretungsfall, pro Tag nur für eine Sitzung des Gremiums,
- Beantragung im Haushaltsjahr der jeweiligen Sitzung. Ein Anspruch auf die Zahlung von Sitzungsgeld verjährt nach drei Jahren, ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.