Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Sitzungsgeld

Allgemeines
  • Grundlage: HSigVO – Hochschulsitzungsgeldverordnung (1991)
  • zentrale Webseite
  • Gremien, für die Gelder gezahlt werden können, regelt § 2:
    • FR
    • IR
    • BK
    • örtlicher Wahlvorstand
    • KSL Institute
  • Gremien, für die keine Gelder gezahlt werden können:
    • HPK
    • Ethikkommission
    • Prüfungsausschüsse

 

Verfahren:
  • Antrag: Website HH-Abteilung,
  • Antrag mit Auflistung der Sitzungen, Unterschrift der/s Vorsitzenden oder Geschäftsstelle des Gremiums an Bereich Haushalt und Personal, Fakultätsverwaltung,
  • Zahlung nach § 4 nur für gewählte Mitglieder, für Stellvertreter nur im Vertretungsfall, pro Tag nur für eine Sitzung des Gremiums,
  • Beantragung im Haushaltsjahr der jeweiligen Sitzung. Ein Anspruch auf die Zahlung von Sitzungsgeld verjährt nach drei Jahren, ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.