Verlängerung der Promotionszeit
Antrag |
Zusätzlich ist das Formular des Immatrikulationsbüros zur Verlängerung auszufüllen und beim Promotionsbüro einzureichen. Stimmt der Promotionsausschuss dem Verlängerungsantrag zu, informiert das Promotionsbüro das Immatrikulationsbüro sowie die antragstellende Person.
Bei allgemeinen Fragen zur Rückmeldung während der Promotion können die FAQ des Immatrikulationsbüros für Promovierende hilfreiche Informationen geben.
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Aktueller Hinweis
Einem Gesetz des Berliner Senats zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie folgend, wurde der Immatrikulationszeitraum aller immatrikulierten Promovierenden um bis zu drei Hochschulsemester versetzt. Somit entfällt für die Rückmeldung zum WS 2021/22 die Notwendigkeit, dem Immatrikulations-büro Bescheinigungen zur Verlängerung der Promotionszeit vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die 4-jährige Bearbeitungszeit der Fakultät davon unberührt bleibt. Wenn diese ausläuft, reichen Sie bitte dennoch die oben genannten Unterlagen zur Verlängerung im Promotionsbüro ein (Antrag und Formular).