Sprungbrett-FAQ
-
1. Was bietet mir Sprungbrett?
Als Praktikumsbörse bietet Sprungbrett dir generell Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikum. Auf der Website werden Praktikumsausschreibungen veröffentlicht, auf die du dich bewerben kannst. Außerdem vermittelt dir Sprungbrett Praktika bei zahlreichen kooperierenden Unternehmen und Institutionen aus vielen verschiedenen Bereichen. In diesem Zusammenhang erhältst du auch bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen Unterstützung. Auf der Sprungbrett-Website findest du außerdem viele Zusatzinfos zum Thema Praktikum.
-
2. Was ist das fortlaufende Angebot?
Was bei Sprungbrett unter dem fortlaufenden Angebot läuft, sind die Praktika-Stellen bei unseren zahlreichen kooperierenden Unternehmen. Über 120 Unternehmen und Organisationen, die regelmäßig Praktika anbieten, haben uns über die Jahre Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Die Liste der Praktikumsangebote ist in 17 Kategorien aufgeteilt und neben dem Anbietende und dem Tätigkeitsbereich kannst du noch sehen, ob das Praktikum vergütet oder in Teilzeit stattfindet. Die Ausschreibung an sich erhältst du bei einer Beratung oder per E-Mail.
-
3. Wie viele Praktikumsangebote habt ihr?
Die Anzahl an aktuellen Ausschreibungen variiert jeden Monat je nachdem, wie viele Unternehmen uns ihre Stellenangebote schicken. Auch bei den aktuellen Ausschreibungen im Ausland gibt es keine Mindestanzahl an Angeboten, da auch dies abhängt von den Unternehmen.
Im fortlaufenden Praktikumsangebot bieten wir ungefähr 120 Ausschreibungen bei über 100 Kooperationspartnern insgesamt an.
-
4. Erhalte ich bei Sprungbrett eine Beratung zu finanziellen Hilfen im Studium?
Als Praktikumsbörse können wir dir keine vollumfängliche Beratung zu finanziellen Unterstützungsangeboten anbieten. Allerdings haben wir dir auf unserer Website nützliche Informationen zusammengestellt zu dem Thema.
-
5. Können Beratungen auch per Telefon oder Videochat stattfinden?
Wir sind per E-Mail für Anfragen erreichbar. Zusätzlich bieten wir montags von 14-15 Uhr eine offene Sprechstunde per Zoom an. Nach Vereinbarung sind ggf. auch andere Sprechzeiten möglich. Weiter bieten wir auch dienstags von 10 - 11 Uhr eine Sprechstunde in Präsenz an. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig. Weitere Informationen findest du auf unseer Website in der Rubrik "Beratung / Sprechstunde".
-
6. An wen wende ich mich bzgl. der Anerkennung von Praktika?
Für die Anerkennung von Praktika sind die sogenannten Praxisbeauftragten des jeweiligen Studiengangs verantwortlich. Eine Übersicht über die jeweiligen Ansprechpersonen findest du auf unserer Webseite.
-
7. Wer prüft, ob Praktikumsangebote als Pflichtpraktikum anerkannt werden können?
Wenn in deinem Studium ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, musst du vor dem Antreten des Praktikums mit den Praxisbeauftragten absprechen, ob es dir als Studienleistung anerkennt werden kann. Eine Übersicht über die jeweiligen Ansprechpersonen findest du auf unserer Webseite.
-
8. Wer sind Praxisbeauftragte?
Praxisbeauftragte sind für dich die Ansprechpersonen am Lehrstuhl oder Institut, wenn es um die Anrechnung von Praktika geht. Teilweise überschneidet sich ihre Funktion mit der der Studiengangskoordination oder du kennst sie in ihrer Hauptfunktion als Dozent*innen. Eine Übersicht über die Ansprechpersonen für deinen Studiengang findest du auf unserer Webseite.
-
9. Wie kann ich mehr Inhalte zu den Stellen aus dem fortlaufenden Angebot sehen?
Wenn du interessante Angebote in der Liste unseres fortlaufenden Angebots gefunden hast, vereinbarst du per Mail einen Termin für unsere Sprechstunde. Während der Beratung besprechen wir die Details der ausgewählten Stellen und schicken dir die passenden Ausschreibungen direkt per Mail zu.
-
10. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pflichtpraktikum und Wahlpflichtpraktikum?
Sowohl ein Pflichtpraktikum als auch ein Wahlpflichtpraktikum sind in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung verankert. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einem Pflichtpraktikum das Studium erst abgeschlossen werden kann, wenn das Praktikum absolviert ist. In der Regel gibt es dafür eigens vorgesehene Module. Wenn ein Wahlpflichtpraktikum festgelegt ist, gibt auch andere Alternativen. Entsprechend hast du die Wahl, ob du ein Praktikum absolvierst und du kannst das Studium auch ohne Praktikum abschließen.
-
11. Wo finde ich auf der Sprungbrett-Website internationale Praktikumsangebote?
Internationale Praktikumsangebote findest du auf unserer Seite Praktikum im Ausland. Dort veröffentlichen wir passende Angebote, und haben aber verschiedene Praktikumsbörsen für dich verlinkt.
-
12. Werde ich bei Sprungbrett auch zu einem Praktikum im Ausland beraten?
Wir bieten keine ausführliche Beratung zu Auslandspraktika an. Auf unserer Website findest du aber erste nützliche Informationen mit weiterführenden Links.
Beratungen und Informationen zu einem Auslandspraktikum bietet das International Office der HU an. -
13. Habe ich das Recht auf eine Praktikumsvergütung?
Ob du Anspruch auf Vergütung hast, hängt davon ab, ob es ein Pflichtpraktikum ist und wie lange es dauert. Den Anspruch auf Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz. Mindestlohn muss danach nicht gezahlt werden für:
- ein Praktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum)
- ein freiwilliges Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert, wenn es studienbegleitend geleistet wird oder der Berufsorientierung dient.
Ob du Anspruch auf Mindestlohn hast, kannst du über diesen Mindestlohn-Klickpfad ganz einfach nachprüfen.
-
14. Kann ich ein Praktikum nur in den Semesterferien machen?
Nein, du bist nicht darauf festgelegt, dein Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Dieser Zeitraum ist in der Regel nur sehr beliebt, da das Praktikum nicht neben der Vorlesungszeit absolviert werden muss. Es ist in jedem Fall möglich, dass dein Wunschpraktikum nicht während der vorlesungsfreien Zeit angeboten wird. Du müsstest dann prüfen, ob du parallel zur Vorlesungszeit das Praktikum absolvieren kannst oder nach alternativen Möglichkeiten suchen. Ggf. kann eine Beurlaubung oder Teilzeitstudium für dich in Frage kommen.
Informationen findest du hier:
-
15. Bekomme ich Hilfe beim Bewerbung-Schreiben?
Wenn du an der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät studierst und dich über Sprungbrett für ein Praktikum bewirbst, kannst du uns deine Bewerbung schicken. Wir geben dir dann dazu Feedback. Bitte habe Verständnis, dass wir keine Bewerbung beurteilen können, die nicht für Sprungbrett-Ausschreibungen gedacht sind. Vielleicht hilft dir in diesem Fall schon unsere Bewerbungsbroschüre auf unserer Website.
-
16. Hat ein bezahltes Praktikum Einfluss auf mein BAföG?
Die Regelung, ob sich eine Praktikumsvergütung auf deinen BaföG-Satz auswirkt, sind unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Aspekten. Nützliche Informationen zum Thema BAföG und Finanzielles im Praktikum findest du auf der Seite "Finanzielles & Arbeitsrechtliches". Am besten ist es jedoch, dich von deiner*deinem Sachbearbeiter*in des BAföG-Amts beraten zu lassen.
-
17. Wo finde ich Informationen zu weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten?
Wir haben auf unserer Seite Finanzielles und Arbeitsrechtliches Informationen und weiterführende Links zu diesem Thema für dich zusammengestellt.
Dort findest du unter anderem allgemeine Informationen der Uni zur Studienfinanzierung, Bafög oder Links zu Angeboten von Stipendien oder Studienkrediten. -
18. Was muss ich bei Krankheit oder Fehltagen während des Praktikums beachten?
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge sehen für Pflicht- oder Wahlpflichtpraktika eine konkrete Stundenzahl vor. Für die Anrechnung des Praktikums ist eine Bestätigung über das Ableisten dieses Umfangs an Stundenzahlen erforderlich. Auf welche Art dieser Umfang zustande kommt, über welche Zeiträume er sich erstreckt, welche Tätigkeitsarten diesem zugerechnet werden usw., ist Entscheidung der Praxisbeauftragten.