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13. Habe ich das Recht auf eine Praktikumsvergütung?

Ob du Anspruch auf Vergütung hast, hängt davon ab, ob es ein Pflichtpraktikum ist und wie lange es dauert. Den Anspruch auf Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz. Mindestlohn muss danach nicht gezahlt werden für:

  • ein Praktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum)
  • ein freiwilliges Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert, wenn es studienbegleitend geleistet wird oder der Berufsorientierung dient.

Ob du Anspruch auf Mindestlohn hast, kannst du über diesen Mindestlohn-Klickpfad ganz einfach nachprüfen.