Humboldt-Universität zu Berlin - Sprungbrett

 

S3.3 zuschnitt

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Finanzielles & Arbeitsrechtliches

 

Praktika können unbezahlt oder vergütet sein. In beiden Fällen stellst du dir vielleicht Fragen zur Sicherung deines Lebensunterhaltes. Wie wirkt sich eine Praktikumsvergütung auf mein BAföG aus? Welche Möglichkeiten der Unterstützung habe ich bei einem unbezahlten Praktikum? Wie kann ich mein Praktikum im Ausland finanzieren?
Wichtig ist aber auch, das Mindestlohngesetz oder Zuständigkeiten bei der Unfallversicherung zu kennen. Im Folgenden haben wir dir kurze Infos und weiterführende Links zu diesen Themen zusammengestellt.

•    BAföG
•    Finanzierungsmöglichkeiten
•    Finanzierung eines Auslandspraktikums
•    Mindestlohngesetz
•    Unfallversicherung

 

BAföG


Die Förderung durch BAföG ist in der Regel deine erste Überlegung bei den Finanzierungsmöglichkeiten für dein Studium. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Auch wenn du keine reguläre Unterstützung deines Studiums durch BAföG erhältst, kann es in bestimmten Fällen möglich sein, zumindest Unterstützung während eines Praktikums zu erhalten. Es kann auch möglich sein, dass die Durchführung des Praktikums Auswirkungen auf die Leistungen hat, die dur vom BAföG-Amt erhältst. Daher ist es wichtig, dass du dich vorab von deiner*deinem zuständigen Sachbearbeiter*in des BAföG-Amts beraten lässt.

 

Zum Thema BAföG kannst du dich bei diesen Stellen beraten lassen:

 

Weitere Links zum Thema:

 

Finanzierungsmöglichkeiten


Sollten Bafög oder finanzielle Unterstützung durch die Familie für dich nicht in Frage kommen bzw. nicht ausreichen, findest du mehrere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung auf der Webseite der HU.

 

Weitere Links zum Thema:

                

Finanzierung eines Auslandspraktikums


Auch Pflichtpraktika im Ausland können durch BAföG gefördert werden. Das ist selbst dann möglich, wenn du sonst kein BAföG erhältst. Die aktuellsten Informationen über das Auslands-BAföG findest du immer auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Eine Förderung durch Erasmus-Programme ist unabhängig von Pflichtpraktikum oder freiwilligem Praktikum möglich.
Über weitere Fördermöglichkeiten informiert die "Outgoing-Beratung" des Internationalen Büros der HU im Studierenden-Service-Center.

 

Weiterführende Links zum Thema:

     

Hinweise zum Mindestlohngesetz


Bei der großen Auswahl an Praktikumsangeboten gibt es viele Unterschiede beim Thema Vergütung. Es kann sich um ein unbezahltes Praktikum handeln, um eines mit geringer Aufwandsentschädigung, Zuschuss zu Anfahrt oder Verpflegung oder ein in unterschiedlicher Höhe vergütetes Praktikum handeln.
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden für:

  • ein Praktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist
  • ein freiwilliges Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert, wenn es studienbegleitend geleistet wird oder der Berufsorientierung dient.

Ob Anspruch auf Mindestlohn besteht, kannst du über diesen Mindestlohn-Klickpfad ganz einfach nachprüfen
    

Unfallversicherung       


Das Thema Unfallversicherung im Praktikum kommt meistens dann erst zum Vorschein, wenn ein (Un-)Fall bereits eingetreten ist. Dabei kann es sich lohnen, sich schon vorher zu informieren, um vorbereitet zu sein und die aufkommenden Fragen schnell beantworten zu können.
Im Folgenden wirst du Antworten auf die wichtigen Fragen in Hinsicht auf das Thema Versicherung im Praktikum erhalten.

  • Bin ich während meines Praktikums durch die Humboldt-Universität zu Berlin versichert?

Studierende im (Pflicht-)Praktikum sind nicht über die HU unfallversichert, da kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf des Praktikums besteht. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

  • Wer ist der zuständige Unfallversicherungsträger während meines Praktikums?

Jedes Praktikumsunternehmen sollte einen zuständigen Unfallversicherungsträger haben. Es ist wichtig, sich vorab bei dem Praktikumsunternehmen zu erkundigen. 
Relevante Gesetzesparagrafen und weitere Informationen findest du in der Broschüre der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an Hochschulen.
Weitere Informationen zur allgemeinen Unfallversicherung der Hochschule findest Du auf der Seite des International Offices und der Technischen Abteilung der Universität.