Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Investitionen

Definition von Investitionen

Haushaltsrechtliche Definition von Investitionen


Investitionen (ohne Bau, Darlehen, Anteile, Zuschüsse) sind Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen, soweit diese keine sächlichen Verwaltungsausgaben sind und unbeweglichen Sachen.


Die haushaltsrechtliche Klassifizierung ist abhängig von der Nutzungsdauer und/oder dem Wert. Die Nutzungsdauer soll in der Regel mindestens ein Jahr betragen.


1. Fahrzeuge
Alle fertig gestellten Fahrzeuge (Land, Schiene, Wasser, Luft) sind betragsunabhängig Investitionen. Hierzu gehören auch Fahrräder.


2. Geräte und sonstige beweglichen Sachen
Hierunter fallen Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige bewegliche Sachen, Tiere mit einem Bruttopreis über 5.000€ (je Stück oder beim Kauf größerer Mengen je Kauf).
Hierbei ist eine Abgrenzung zu den Sachausgaben vorzunehmen. Nicht jede Rechnung für bewegliche Sachen über mehr als 5T€ ist eine Investition. Nicht jede kamerale Investition muss notwendig Anlagevermögen i.S. §247 HGB sein.


Beispiele von Anschaffungen beweglicher Sachen über 5T€, die Investitionen sind:

• Anschaffung einer Maschine, einschließlich Fracht, Installation, Schulung zur Inbetriebnahme, „Befüllung“ der Maschine mit Betriebsstoffen zur Inbetriebnahme
• Beschaffung von 20 PCs etc. zur Ausstattung eines PC Pools
• Beschaffung von 100 Stühlen zur Ausstattung eines Hörsaals


Beispiele von Anschaffungen über 5T€, die keine Investitionen sind
• Beschaffung von Druckerpapier
• Beschaffung von Verbrauchsmaterial oder Gebrauchsgegenständen
• Beschaffung von Druckerzeugnissen (soweit keine Kunst- und Sammlungsgegenstände)


Einer Investition sind alle notwendigen Ausgaben zuzurechnen. U. u. kann es vorkommen, dass es Rechnungen von mehreren Rechnungsstellern gibt, die einer Investition zuzurechnen sind. Im oben stehenden ersten Beispiel könnte dies wie folgt aussehen:
• US-Lieferant stellt Rechnung über die Maschine
• DHL stellt die Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung
• Zoll stellt die Zollrechnung
• Deutsches Tochterunternehmen führt die Schulung durch und installiert die Maschine